Häufige Fragen zur Erstzertifizierung
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Brauche ich ein Zertifikat?
Für zertifizierte Personen hat die Zertifizierung einen vielseitigen Nutzen. Sie dient beispielsweise als Bestätigung ihrer Kompetenz und schafft so Vertrauen in ihre Tätigkeiten. Die international anerkannte Zertifizierung sorgt außerdem dafür, dass zerstörungsfreie Prüfungen weltweit akzeptiert werden.
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Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712:2022 ist ein förmlicher Antrag per E-Mail bei der DPZ einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Downloads Zertifizierung. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.
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Was ist die Nummer meines Zertifikats und wo finde ich sie?
Jedes Zertifikat hat eine eigene Zertifikats-Nr., welche auf dem Online-Zertifikat zu finden ist (Format: C000001).
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Ich habe einen Bildungsgutschein, kann ich diesen bei der DGZfP einlösen?
Bitte wenden Sie sich an unsere anerkannten Ausbildungsstätten, die DGZfP Ausbildungszentren können nicht in Anspruch genommen werden.
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Wie kann ich ein Systemwechsel mittels Fremdzertifikat (Zertifikat einer anderen Zertifizierungsstelle) bei der DGZfP vornehmen?
Die Übernahme von Zertifikaten, die von einer anderen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind, ist ausschließlich im Rahmen einer Rezertifizierung in derselben Stufe oder einer Qualifizierung in der nächsthöheren Stufe möglich.
Voraussetzung ist, dass alle Anforderungen zum Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung bei der DPZ erfüllt sind und die Verlängerung vor Ablauf des Fremdzertifikats erfolgt. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme an Prüfungen (z. B. krankheitsbedingt) oder bei Kursabsagen.Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Fristen, da bei deren Überschreitung eine Verlängerung nur über die ursprünglich zertifikatsausstellende Stelle möglich ist.
Alternativ kann jederzeit eine Erstprüfung (Qualifizierung) inklusive der erforderlichen Schulung bei uns absolviert werden. -
Was sind Sektoren und Techniken?
Sektoren beschreiben den Anwendungsbereich eines Verfahrens und Techniken deren Einschränkungen. Ausführliche Beschreibungen können Sie hier nachlesen.
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Können die Anträge per E-Mail übermittelt werden oder müssen diese postalisch versendet werden?
Bitte senden Sie alle Anträge per E-Mail an zertifizierung@dgzfp.de.
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Wo finde ich die geforderten Erfahrungszeiten?
Die Erfahrungszeiten können Sie hier nachlesen.
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Welche Tätigkeiten muss ich durchführen, um die geforderte ZfP-Erfahrung nachzuweisen?
Mit Beginn des Kurses der Stufe 1 sollten die Teilnehmenden über folgende Kenntnisse verfügen, die sie im Rahmen der Mindesterfahrungszeit erworben haben:
Rolle der Zerstörungsfreien Prüfung im betrieblichen Produktions- oder Wartungsprozess:
- Welche Objekte werden geprüft?
- Welche technischen Eigenschaften haben die Prüfobjekte?
- Warum werden diese geprüft?
- Welche Fehlerarten können auftreten?
Eine Teilnahme an einer Zerstörungsfreien Prüfung in der betrieblichen Anwendung ist wünschenswert.
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Was ist ein Referee?
Der Referee ist eine Person, die die Gültigkeit der industriellen Erfahrung der antragstellenden Person bescheinigt.
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Welche Anforderungen an die Sehfähigkeit sind zu erfüllen?
Alle Anforderungen können Sie hier nachlesen.
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Warum habe ich keinen Zertifikatsausweis erhalten?
Soweit der Zertifikatsausweis (Karte) im Antrag bestellt wurde, erfolgt die Versendung zeitversetzt nach Zertifikatsausstellung an die Kontaktperson per Post.
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Wie kann ich nachträglich eine Ausweiskarte beantragen?
Per E-Mail mit Rechnungsadresse und ggf. Bestellnummer kann die Karte gebührenpflichtig beantragt werden.
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Wann gilt eine Prüfung als bestanden?
Wenn in allen erforderlichen Prüfungselementen/Teilen mindestens 70 % erreicht werden.
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Wann erhalte ich meinen Prüfungsnachweis (Zeugnis)?
Nach Prüfung der Ergebnisse werden die Prüfungsnachweise erstellt.
Die Versendung an die Kontaktperson erfolgt nach Begleichung der Rechnung. -
Wann bekomme ich die Prüfungsergebnisse?
Die vorläufigen Prüfungsergebnisse werden in der Regel am Prüfungstag mitgeteilt. Die endgültigen Ergebnisse werden per E-Mail an die Kontaktperson versandt.
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Erfahre ich die Prüfungsergebnisse in Prozenten?
Nein, es wird nur mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.
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Bietet die DGZfP eine Zertifizierung nach DIN 54161 - Prüfwerker an?
Nein, eine Zertifizierung nach dieser Norm ist nicht möglich.
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Was ist eine „Outside Agency“?
Die DGZfP kann als unabhängige Personalzertifizierungsstelle (Third Party Organization) Qualifizierungsprüfungen abnehmen und Qualifizierungs- und Konformitätsbestätigungen (Confirmation) ausstellen, wenn sie als so genannte „Outside Agency“ (externe Vertragsstelle) in der „Written Practice“ des Unternehmens genannt ist.
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Was ist eine „Written Practice“?
Die „Written Practice“ ist eine Verfahrensanweisung eines Unternehmens, welche die Schulung, Prüfung und Zertifizierung von ZfP Personal im Bereich der Luft- und Raumfahrt, sowie der ASNT regelt. Dazu können auch externe Schulungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsstellen genannt werden.
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Wie hoch sind die Zertifizierungsgebühren?
Die Zertifizierungsgebühren für Erstzertifikate sind (außer bei Maßnahmen) bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.