Übersicht

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Hier finden Sie alle Anforderungen an die industrielle Erfahrungszeit gemäß DIN EN ISO 9712 und dem Zertifizierungsprogramm der DPZ. Sie erfahren, wie viele Erfahrungstage Sie für Ihre gewünschte Zertifizierungsstufe benötigen, wie Arbeitstage berechnet werden und welche Reduzierungsmöglichkeiten bestehen.

Grundlegende Rahmenbedingungen
  • Flexibler Zeitpunkt (Sektor Is): Vor der Qualifizierungsprüfung müssen Sie für den allgemeinen Industriesektor (Is) sowie die Produktsektoren keine Erfahrungszeit nachweisen. Sie können die Prüfung vorab ablegen (wichtig für Arbeitsuchende, Umschüler*innen und Auszubildende).
  • Ausnahme Bahnsektoren (IrI / IrW): Für die Sektoren der Bahninfrastruktur gelten abweichende Regeln. Insbesondere im Sektor IrW (Eisenbahninstandhaltung Werkstätten) ist ein fester Teil der Erfahrungszeit zwingend vor der Prüfung nachzuweisen.
  • Gültigkeit der Prüfung: Wenn Sie die Erfahrungszeit ganz oder teilweise erst nach der Prüfung erwerben, bleiben Ihre Prüfungsergebnisse 5 Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt sein.
  • Nachweisform: Der Arbeitgeber oder ein anerkannter Referee muss die gesammelte Erfahrung schriftlich im Antragsformular bestätigen.
Definition und Berechnung eines Arbeitstages
  • Basis: Ein offizieller Arbeitstag entspricht mindestens 7 Arbeitsstunden.
  • Flexibilität & Akkumulation: Stunden können über mehrere Tage akkumuliert werden. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Stunden geteilt durch 7 ergibt die Anzahl der anrechenbaren Erfahrungstage.
  • Tageshöchstgrenze: Pro Kalendertag dürfen maximal 12 Arbeitsstunden angerechnet werden.
  • Monatsäquivalent: Ein Monat wird pauschal mit 20 Arbeitstagen gleichgesetzt.
Erforderliche Mindesterfahrungszeiten (Erstes Verfahren)

Die folgende Tabelle zeigt die geforderten Erfahrungstage im jeweiligen Prüfverfahren für Erstzertifizierungen:

ZfP-Verfahren Stufe 1 Stufe 2 (mit Stufe 1-Zertifikat) Stufe 2 (Direktzugang mit Hochschulbildung)

Stufe 3
(mit Stufe 2-Zertifikat und Hochschulbildung)

Stufe 3 (mit Stufe 2-Zertifikat) Stufe 3 (Direktzugang mit Hochschulbildung)
AT, ET, LT, RT, TT, UT (Hauptverfahren) 45 Tage 135 Tage 180 Tage 270 Tage 450 Tage 540 Tage
MT, PT, ST, VT (Oberflächenverfahren) 15 Tage 45 Tage 60 Tage 180 Tage 240 Tage 360 Tage

Hinweis für RT: gilt für die Techniken RT-D, RT-F und RT-FD.

Hinweise

Reduzierungsmöglichkeiten

Jede Reduzierung der Erfahrungszeiten ist an Bedingungen geknüpft und bedarf der Zustimmung der DPZ.

Zusätzliches Prüfverfahren

Sind Sie bereits in einem Verfahren nach DIN EN ISO 9712 zertifiziert und fügen ein zusätzliches, neues Verfahren hinzu, verringert sich die geforderte Erfahrungszeit für dieses neue Verfahren um 25 %.

ZfP-Verfahren Stufe 1 Stufe 2 (Direktzugang mit Hochschulbildung) Stufe 3
(Direktzugang mit Hochschulbildung)
AT, ET, LT, RT, TT, UT (Hauptverfahren) 34 Tage 135 Tage 405 Tage
MT, PT, VT (Oberflächenverfahren) 15 Tage 45 Tage 270 Tage

Hinweis: Der Aufstieg in eine höhere Stufe innerhalb desselben Verfahrens gilt nicht als zusätzliches Verfahren. Bei RT: gilt für die Techniken RT-D, RT-F und RT-FD.

Erweiterung von Sektoren und Techniken

Wenn Sie im selben Verfahren und in derselben Stufe den Sektor wechseln oder eine zusätzliche Technik/einen zusätzlichen Sektor beantragen, müssen Sie eine zusätzliche Erfahrung nachweisen:

ZfP-Verfahren Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
AT, ET, LT, RT, TT, UT (Hauptverfahren) 15 Tage 34 Tage
(Ausnahme UT Stufe 2 im Sektor IrI: 60 Tage)
68 Tage
MT, PT, VT (Oberflächenverfahren) 15 Tage 15 Tage 45 Tage

Hinweis für RT: gilt für die Techniken RT-D, RT-F und RT-FD.

Eingeschränkter Geltungsbereich

Wird der Geltungsbereich des Zertifikats von vornherein eingeschränkt (z. B. reine Dickenmessung bei UT oder automatisierte Prüfungen), kann die Erfahrungszeit um bis zu 50 % reduziert werden. Die absolute Untergrenze liegt jedoch bei 15 Tagen.

ZfP-Verfahren und Techniken Stufe 1 Stufe 2
(mit Stufe 1-Zertifikat)
Stufe 2
(Direktzugang mit Hochschulbildung)
ET A, LT CBT, TT TIA, TT TIP, RT CT, RT S, RT FDI, UT PA, UT SB, UT SJ, UT TOFD, UT WT 23 Tage 68 Tage 90 Tage
MT YK, VT DV, VT DWF 15 Tage 23 Tage 30 Tage

Hinweis: Die Aufzählung ist beispielhaft und kann auch für weitere Kombinationen aus Verfahren und Techniken angewendet werden.

Wichtiger Hinweis

Bei mehreren Verfahren parallel: Wenn Sie die Zertifizierung in mehr als einem Verfahren gleichzeitig anstreben, dürfen die Zeiten nicht doppelt gezählt werden. Die Gesamterfahrungszeit muss zwingend der Summe der Einzelerfahrungszeiten aller beantragten Verfahren entsprechen.

Hinweise

Sonderregelungen für die Bahnsektoren (IrI und IrW)

Für Prüfungen und Zertifizierungen im Bereich der Bahninfrastruktur (Sektoren IrI und IrW) gelten verschärfte und spezialisierte Anforderungen an die Erfahrungszeiten.

Industriesektor IrI (Eisenbahn-Instandhaltung Infrastruktur)

Kandidaten müssen über eine entsprechende Qualifizierung zur Streckensicherheit verfügen und ein tiefes Verständnis der Infrastruktur (durch Arbeitserfahrung oder themenbezogene Lehrgänge) nachweisen. Es gelten hierbei die regulären Erfahrungszeiten (Tabelle 3), jedoch mit einer wichtigen Ausnahme bei Erweiterungen.

Industriesektor IrW (Eisenbahn-Instandhaltung Werkstätten)

Im Sektor IrW ist die Erfahrungszeit strikt in Zeiten vor und nach der Qualifizierungsprüfung unterteilt. Eine Prüfung ohne jegliche Vorerfahrung ist hier nicht zulässig.

Mindestanforderungen an die industrielle Erfahrung im Sektor IrW
ZfP-Verfahren Stufe & Zugangsweg Erfahrung VOR der Prüfung Erfahrung NACH der Prüfung
MT Stufe 1 3 Tage 22 Tage
Stufe 2
(mit Stufe 1-Zertifikat)
7 Tage 66 Tage
Stufe 2
(Direktzugang mit Hochschulbildung)
10 Tage 88 Tage
ET, UT  Stufe 1 7 Tage 66 Tage
Stufe 2
(mit Stufe 1-Zertifikat)
19 Tage 189 Tage
Stufe 2
(Direktzugang mit Hochschulbildung)
26 Tage 264 Tage
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