Übersicht

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Der Nachweis einer ausreichenden Sehfähigkeit ist eine zwingende Voraussetzung für Ihre Qualifizierungsprüfung, Zertifizierung, Erneuerung oder Rezertifizierung nach DIN EN ISO 9712. Hier finden Sie alle normativen Vorgaben und Fristen kompakt zusammengefasst.

Fristen und Anforderungen
Untersuchung Intervall / Gültigkeit Mindestanforderungen

Nahsehfähigkeit

  • Jährlich zu wiederholen
  • Nachweis darf bei Anmeldung, zur Prüfung und zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung nicht älter als ein Jahr bzw. zwölf Monate sein
  • Lesen von Jäger-Nummer-1 oder Times-Roman-N4,5 (oder einen gleichwertigen Buchstaben)
  • Abstand: mindestens 30 cm
  • Mit einem oder beiden Augen, mit oder ohne Sehhilfe
  • Alternativ: Erfolgreicher Sehtest nach DIN EN ISO 18490
Farbsehvermögen & Graustufenerkennung
  • Mindestens alle fünf Jahre
  • Nachweis darf bei Anmeldung, zur Prüfung und zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung nicht älter als fünf Jahre bzw. 60 Monate sein
  • Keine spezifischen Vorgaben durch die ISO 9712
  • Der Arbeitgeber definiert die Anforderungen passend zu den ZfP-Verfahren/Techniken (z. B. Unterscheidung von Graustufen in der Filmradiographie oder Farbcodierungen beim Ultraschall)
  • Der Test dokumentiert ein uneingeschränktes Farbsehvermögen oder listet konkrete Einschränkungen auf
  • Alternativ: Erfolgreicher Sehtest nach DIN EN ISO 18490
Untersuchung

Wer darf die Untersuchung durchführen?

Die Überprüfung muss durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen:

  • Augenärzt*innen
  • Optiker*innen
  • Approbierte Ärzt*innen / zugelassene Ärzt*innen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
  • Eine geschulte, beauftragte Person des Arbeitgebers (sofern diese von einer Stufe 3-Lehrkraft schriftlich autorisiert wurde)
Hinweise

Wichtige Hinweise

Datenschutz und Einreichung
  • Keine medizinischen Details einsenden: Bitte senden Sie der DGZfP keine ärztlichen Atteste, Testergebnisse oder personenbezogenen Gesundheitsdaten zu. Diese unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Eine Schulung oder Zertifizierung ist kein zulässiger Grund zur Übermittlung dieser Daten.
  • Reine Datumsbestätigung genügt: Der Arbeitgeber bestätigt die erfolgreiche Durchführung der Tests ausschließlich durch das Eintragen des jeweiligen Prüfdatums in den dafür vorgesehenen Feldern.
Rechtlicher Hinweis für Arbeitgeber
  • In Deutschland bilden Normen keine direkte Rechtsgrundlage für medizinische Eignungsuntersuchungen. Der Arbeitgeber kann daher allein basierend auf der DIN EN ISO 9712 keinen Nachweis erzwingen. Es liegt jedoch in der datenschutzkonformen Verantwortung des Arbeitgebers, die Einhaltung der Abschnitte 5.5.1 und 5.5.2 des Zertifizierungsprogramms der DPZ zu überwachen und schriftlich zu bestätigen. Sollten Defizite auftreten, passt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgaben der Prüfer*innen entsprechend an.
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Nachweise und Formulare

  • Für die Qualifizierungsprüfung: Der Nachweis muss bereits zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig vorliegen. Die Anmeldung zur Schulung enthält direkt die entsprechenden Datumsfelder. Sollten Sie die Daten nachreichen wollen, nutzen Sie bitte das separate Formblatt.
  • Für die Zertifizierung: In den Zertifizierungsanträgen sind die Felder „Bestätigung ausreichender Sehfähigkeit des Antragstellenden“ vollständig vom Arbeitgeber oder der selbstständig tätigen Person auszufüllen.