Übersicht
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Der Nachweis einer ausreichenden Sehfähigkeit ist eine zwingende Voraussetzung für Ihre Qualifizierungsprüfung, Zertifizierung, Erneuerung oder Rezertifizierung nach DIN EN ISO 9712. Hier finden Sie alle normativen Vorgaben und Fristen kompakt zusammengefasst.
Fristen und Anforderungen
| Untersuchung | Intervall / Gültigkeit | Mindestanforderungen |
|---|---|---|
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Nahsehfähigkeit |
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| Farbsehvermögen & Graustufenerkennung |
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Untersuchung
Wer darf die Untersuchung durchführen?
Die Überprüfung muss durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen:
- Augenärzt*innen
- Optiker*innen
- Approbierte Ärzt*innen / zugelassene Ärzt*innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
- Eine geschulte, beauftragte Person des Arbeitgebers (sofern diese von einer Stufe 3-Lehrkraft schriftlich autorisiert wurde)
Hinweise
Wichtige Hinweise
Datenschutz und Einreichung
- Keine medizinischen Details einsenden: Bitte senden Sie der DGZfP keine ärztlichen Atteste, Testergebnisse oder personenbezogenen Gesundheitsdaten zu. Diese unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Eine Schulung oder Zertifizierung ist kein zulässiger Grund zur Übermittlung dieser Daten.
- Reine Datumsbestätigung genügt: Der Arbeitgeber bestätigt die erfolgreiche Durchführung der Tests ausschließlich durch das Eintragen des jeweiligen Prüfdatums in den dafür vorgesehenen Feldern.
Rechtlicher Hinweis für Arbeitgeber
- In Deutschland bilden Normen keine direkte Rechtsgrundlage für medizinische Eignungsuntersuchungen. Der Arbeitgeber kann daher allein basierend auf der DIN EN ISO 9712 keinen Nachweis erzwingen. Es liegt jedoch in der datenschutzkonformen Verantwortung des Arbeitgebers, die Einhaltung der Abschnitte 5.5.1 und 5.5.2 des Zertifizierungsprogramms der DPZ zu überwachen und schriftlich zu bestätigen. Sollten Defizite auftreten, passt der Arbeitgeber die Arbeitsaufgaben der Prüfer*innen entsprechend an.
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Nachweise und Formulare
- Für die Qualifizierungsprüfung: Der Nachweis muss bereits zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig vorliegen. Die Anmeldung zur Schulung enthält direkt die entsprechenden Datumsfelder. Sollten Sie die Daten nachreichen wollen, nutzen Sie bitte das separate Formblatt.
- Für die Zertifizierung: In den Zertifizierungsanträgen sind die Felder „Bestätigung ausreichender Sehfähigkeit des Antragstellenden“ vollständig vom Arbeitgeber oder der selbstständig tätigen Person auszufüllen.
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