Gebühren für Zertifikate 2024

Erstzertifizierung

Die Gebühren für die Erstzertifizierung sind in der Regel in den Prüfungsgebühren enthalten.

Gebühren (zzgl. der gesetzlichen USt.)

Erstzertifizierung nach Abschluss einer geförderten Maßnahme 124,30 €
Erneuerung von Zertifikaten nach dem Kreditpunktesystem (pro Verfahren) 1.264,45 €

Weitere Gebühren (zzgl. der gesetzlichen USt.)

Zusatzzertifikat nach Druckgeräterichtlinie, Zweitausfertigung bei Namensänderung, Verlust der Ausweiskarte und Zertifikate und Ausweis bei Arbeitgeberwechsel pauschal für alle Verfahren 74,80 €
Übermittlung der Prüfungsdokumentation für ASME Joint Review (pro Prüfung) 112,20 €
Übermittlung der Ergebnisse für die interne Zertifizierung durch den Arbeitgeber nach SNT-TC-1A (pro Verfahren) 112,20 €

 

Gebühren für die Rezertifizierung

 

Gebühren für die Erneuerung

Weitere Hinweise
  • Zahlungs- und Bestellbedingungen

    Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung für die gebuchte Veranstaltung. Die Rechnung ist vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Zertifikate werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt.

    Stornierungen durch den Anmelder müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, danach wird, genau wie bei Nichterscheinen, die volle Seminargebühr fällig. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der DGZfP Ausbildung und Training GmbH. Eine Stornierung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

    Wird gleichzeitig mit der Stornierung eine verbindliche Umbuchung auf eine Veranstaltung des gleichen oder eines höheren Preises vorgenommen, so vermindert sich die Gebühr für diese Veranstaltung um den bereits entrichteten Betrag. Gleiches gilt bei Entsendung eines Ersatzteilnehmers, der die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Guthaben verfallen nach drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginnen, in dem die Rechnung gestellt wurde.

  • Änderungen der Prüfungsnachweise und Zweitausfertitgungen

    Änderungen von Prüfungsnachweisen (ehemals Prüfungszeugnisse) sind in der Regel kostenpflichtig, sofern der Grund der Änderung nicht bei der DGZfP liegt. Zweitausfertigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Änderungen und Zweitausfertigungen müssen formlos schriftlich bei der Personalzertifizierungsstelle DPZ beantragt werden und die fehlerhaft ausgestellten Dokumente vollständig (Prüfungsnachweis bzw. Zeugnis und Zweitschrift) an die DPZ zurückgesandt werden.