Kommen Sie zu uns, wenn ZfP Ihre Leidenschaft ist
Die Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung ist der einzige ausschließlich auf dem Gebiet der Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) tätige Verband in Deutschland und stellt die Gemeinschaft aller interessierten ZfP-Fachleute und der anwendenden Unternehmen und Institute dar.
Werden Sie noch heute Teil unseres einzigartigen interdisziplinären Netzwerks aus mehr als 1.600 Mitgliedern und schaffen Sie neue Perspektiven für Ihre fachliche und berufliche Weiterentwicklung. Ob aktuelle Informationen, persönliche Beratung, Teilnahme an unseren Events, Networking oder vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten – die DGZfP öffnet Ihnen die Tür zu einer neuen Welt mit spannenden Chancen.
Mitgliedergruppen
Unsere persönlichen und korporativen Mitglieder sind in Gruppen eingeteilt. Die persönlichen Mitglieder finden sich zusammen mit den Young Professionals (U 35) in der Gruppe C wieder. Die korporativen Mitglieder wie Konzerne, mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Behörden sind in die Gruppen A bis K unterteilt.

Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr ab 01.01.2024:
Jahresbeitrag für korporative Mitglieder | 860 € |
Ermäßigter Jahresbeitrag für korporative Mitglieder
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430 € |
Jahresbeitrag für persönliche Mitglieder | 75 € |
Jahresbeitrag für persönliche Mitglieder bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in: DVM, DGM, DVS, SVMT, VDEh, VDI |
56 € |
Ermäßigter Jahresbeitrag für Mitglieder im Ruhestand (auf Antrag) | 40 € |
Ermäßigter Jahresbeitrag für Studierende im Erststudium (auf Antrag) | 21 € |
Kennenlernjahr für Studierende und Auszubildende (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) | kostenfrei |
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50 Prozent vom jeweiligen Mitgliedsbeitrag.
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
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Was passiert nach Einreichung meines Mitgliedsantrags?
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit den für die Gruppe des/der Antragstellenden zuständigen Beiratsmitgliedern. Nach Einwilligung erhält der oder die Antragstellende eine postalische Aufnahmebestätigung mit weiterführenden Informationen. In der Regel dauert die Bearbeitung der Antragsunterlagen 3 bis 7 Werktage.
Wenn einer Aufnahme widersprochen wird, wird der Aufnahmeantrag an den Beirat weitergeleitet, der endgültig beschließt. Der Vorstand verständigt die oder den Antragstellende*n bei Ablehnung ohne Angabe von Gründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Frage der Wahrung des in der Satzung vorgesehenen Aufnahmeverfahrens handelt.
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Was besagt die Satzung der DGZfP?
Die Satzung beschreibt den grundlegenden Gesellschaftszweck und die Zusammensetzung und Aufgaben der Vereinsorgane. Als Mitglied erkennt man mit dem Eintritt in die DGZfP die Satzung der Gesellschaft an.
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Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Bei Namens- oder Adressänderungen sowie sonstigen mitteilungsbedürftigen Angaben, senden Sie diese bitte per E-Mail an unseren Mitgliederservice: mitgliederservice@dgzfp.de
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Welche Zahlungsarten zur Begleichung der Mitgliedsbeiträge gibt es?
Der Mitgliedsbeitrag kann über die Zahlungsarten SEPA-Lastschriftverfahren und Überweisung beglichen werden.
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Wie kann ich meine DGZfP-Mitgliedschaft beenden?
Gemäß § 4 (2.ii) der Satzung der DGZfP kann die Mitgliedschaft durch Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
• per Post: Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e. V., Max-Planck-Straße 6, 12489 Berlin
• per E-Mail an: mitgliederservice@dgzfp.de -
Was ist das ZfP-Magazin?
Das ZfP-Magazin mit ausführlichen Berichten und aktuellen Informationen erscheint fünfmal jährlich und wird unseren Mitgliedern unentgeltlich zugesandt. Zudem erhalten Sie Zugriff auf das Onlinearchiv des ZfP-Magazins.
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Wie kann das ZfP-Magazin abbestellt werden?
Sie können den Erhalt des ZfP-Magazins jederzeit abbestellen. Informieren Sie uns über: mitgliederservice@dgzfp.de