Für den Kurs zur Strahlenpassführung (SB FA) am 22. und 23. Januar 2024 im Ausbildungszentrum Berlin gibt es noch freie Plätze. Auch im Aufbaukurs (SB A FA) am 23. Januar 2024 sind noch Plätze verfügbar.
Dieser Kurs richtet sich vor allem an Dienstleister, die ihre Mitarbeitenden in fremde Strahlenschutzbereiche entsenden und für diese einen Strahlenpass (gemäß AVV-Strahlenpass) führen müssen.
Der Kurs ist für die Strahlenschutzbeauftragten notwendig, die im Rahmen der folgenden Genehmigungen bzw. Anzeigen tätig werden sollen:
- § Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG – Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
- § Anzeige gemäß § 26 StrlSchG – Tätigkeit mit fremden Röntgeneinrichtungen
- § Anzeige gemäß § 59 StrlSchG – externe Tätigkeiten
Hier können Sie sich anmelden und erhalten weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen:
22./23.01.2024
SB FA (Kurs und Prüfung)
23.01.2024
SB A FA (Aufbaukursus Strahlenpassführung)
Die DGZfP bietet anerkannte Strahlenschutzkurse gemäß den Fachkunde-Richtlinien Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) an.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs ist eine Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder den Einsatz von Röntgeneinrichtungen bestellt zu werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an unsere Strahlenschutzabteilung:
Tel.: +49 30 67807-177
E-Mail: strahlenschutz@dgzfp.de
