Die neue Satzung der DGZfP ist in Kraft getreten. Mit der Neufassung reagiert die Gesellschaft auf veränderte rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen und schafft eine zeitgemäße Grundlage für ihre weitere Entwicklung. Gleichzeitig werden zahlreiche Regelungen klarer gefasst und direkt in der Satzung verankert.
Für die Mitglieder bedeutet das vor allem mehr Transparenz und nachvollziehbare Strukturen. Die Aufgaben von ehrenamtlichem Vorstand und hauptamtlicher Geschäftsführung sind künftig deutlicher voneinander abgegrenzt: Der Vorstand konzentriert sich auf die strategische Ausrichtung der DGZfP, während die Geschäftsführung für das operative Geschäft verantwortlich ist.
Darüber hinaus bündelt die neue Satzung wichtige Regelungen, die bisher in verschiedenen Geschäftsordnungen festgelegt waren. So finden sich zentrale Bestimmungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Zuständigkeiten nun an einer Stelle. Auch die bereits etablierte Probemitgliedschaft für Auszubildende und Studierende ist künftig direkt in der Satzung verankert.
Mit Blick auf die Zukunft stärkt die Satzung außerdem Themen, die für die Weiterentwicklung der ZfP wichtig sind. Dazu gehören die Förderung von Forschungsvorhaben sowie die internationale Zusammenarbeit. Zusätzlich schafft sie die Grundlage für elektronische Abstimmungen und Wahlen in Mitgliederversammlungen.
Insgesamt bringt die neue Satzung damit mehr Klarheit, bündelt bestehende Regelungen und schafft zugleich Raum für die zukünftige Entwicklung der DGZfP.