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Systemwechsel mit Fremdzertifikat

Verbindliche Fristen und neue Anforderungen

Beim Systemwechsel mit Fremdzertifikaten gelten verbindliche Fristen ohne Kulanzzeitraum. Entscheidend ist, dass alle Anforderungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vollständig erfüllt sind.

Für den sogenannten Systemwechsel mit Fremdzertifikat (Zertifikat einer anderen Zertifizierungsstelle) gemäß DIN EN ISO 9712 gelten aktualisierte Anforderungen, die insbesondere die Einhaltung verbindlicher Fristen betreffen. Diese leiten sich aus den Regelungen der European Accreditation ab.

Wegfall des Kulanzzeitraums

Eine nachträgliche Rezertifizierung von Fremdzertifikaten über einen Kulanzzeitraum ist nicht mehr möglich. Maßgeblich ist ausschließlich die fristgerechte Erfüllung aller Anforderungen vor Ablauf des Fremdzertifikats.

Zulässige Wege des Systemwechsels

Ein Systemwechsel ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:

Verbindliche Fristen und Entscheidungszeitpunkt

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung durch die Personalzertifizierungsstelle des DGZfP e.V. (DPZ):

  • Rezertifizierung/Erweiterung: Alle Anforderungen müssen vor Ablauf des Fremdzertifikats vollständig erfüllt sein.
  • Qualifizierung: Alle Anforderungen müssen spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Fremdzertifikats erfüllt sein.

In allen Varianten muss die Zertifizierungsentscheidung innerhalb dieser Fristen erfolgen.

Zu erfüllende Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen vollständig und fristgerecht vorliegen:

  • ein vollständiger Antrag
  • Fremdzertifikat
  • das erfolgreiche Absolvieren der erforderlichen Prüfung
  • die abgeschlossene Zertifizierungsentscheidung durch die DPZ (Vier-Augen-Prinzip)

Wichtiger Hinweis

Bei Nichteinhaltung der Fristen ist eine Verlängerung ausschließlich über die ursprünglich zertifikatsausstellende Zertifizierungsstelle möglich.

Dies gilt auch, wenn eine Prüfungsteilnahme beispielsweise aufgrund von Krankheit, Ausfall oder Kursabsagen nicht erfolgen konnte.

Alternative

Unabhängig vom Systemwechsel besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Erstprüfung (Qualifizierung) einschließlich der erforderlichen Schulung bei der DGZfP zu absolvieren.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die DPZ:
📞 +49 3067807-141
📧 zertifizierung@dgzfp.de

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