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Eine Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe verlangt wird.
Dies gilt in der Regel für:
Bitte beachten Sie, dass die SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe nicht automatisch auf bereits bestehende Genehmigungen zugreift. Seit dem 01. Januar 2021 muss die SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe bei Neuanträgen berücksichtigt werden.
Die DGZfP führt die Schulungen in Kooperation mit der Simedia Akademie GmbH durch.
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