Häufige Fragen zur Rezertifizierung
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Wo kann ich einsehen, wann mein Zertifikat abläuft, und wie kann ich mein Zertifikat verlängern?
Unter der Zertifikatsverifizierung sehen Sie die Ablaufdaten und die dazugehörige Verlängerungsart.
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Was ist die Nummer meines Zertifikats und wo finde ich sie?
Jedes Zertifikat hat eine eigene Zertifikats-Nr., welche auf dem Online-Zertifikat zu finden ist.
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Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712:2022 ist ein förmlicher Antrag per E-Mail bei der DPZ einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Downloads Zertifizierung. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.
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Wie kann ich ein Systemwechsel mittels Fremdzertifikat (Zertifikat einer anderen Zertifizierungsstelle) bei der DGZfP vornehmen?
Die Übernahme von Zertifikaten, die von einer anderen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind, ist ausschließlich im Rahmen einer Rezertifizierung in derselben Stufe oder einer Qualifizierung in der nächsthöheren Stufe möglich.
Voraussetzung ist, dass alle Anforderungen zum Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung bei der DPZ erfüllt sind und die Verlängerung vor Ablauf des Fremdzertifikats erfolgt. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme an Prüfungen (z. B. krankheitsbedingt) oder bei Kursabsagen.Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Fristen, da bei deren Überschreitung eine Verlängerung nur über die ursprünglich zertifikatsausstellende Stelle möglich ist.
Alternativ kann jederzeit eine Erstprüfung (Qualifizierung) inklusive der erforderlichen Schulung bei uns absolviert werden. -
Was sind Sektoren und Techniken?
Sektoren beschreiben den Anwendungsbereich eines Verfahrens und Techniken deren Einschränkungen. Ausführliche Beschreibungen können Sie hier nachlesen.
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Können die Anträge per E-Mail übermittelt werden oder müssen diese postalisch versendet werden?
Bitte senden Sie alle Anträge per E-Mail an zertifizierung@dgzfp.de.
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Welche Anforderungen an die Sehfähigkeit sind zu erfüllen?
Alle Anforderungen können Sie hier nachlesen.
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Wer muss die Anforderungen an das Farbsehvermögen festlegen?
Wie vom Unternehmen festgelegt, müssen bei den betreffenden ZfP-Verfahren/Techniken, die im Betrieb benutzt werden, das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung dafür ausreichen, dass das Personal Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann.
Der Farbsehtest muss entweder bestätigen, dass die Person über ein annehmbares Farbsehvermögen ohne Einschränkungen verfügt, oder er muss die Einschränkungen der Farbwahrnehmung angeben. Besteht eine Einschränkung der Farbwahrnehmung, so müssen die Arbeitgebenden bestätigen, ob dies zu Einschränkungen der verfahrens- oder anwendungsspezifischen Techniken führt.
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Warum habe ich keinen Zertifikatsausweis erhalten?
Soweit der Zertifikatsausweis (Karte) im Antrag bestellt wurde, erfolgt die Versendung zeitversetzt nach Zertifikatsausstellung an die Kontaktperson per Post.
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Wie kann ich nachträglich eine Ausweiskarte beantragen?
Per E-Mail mit Rechnungsadresse und ggf. Bestellnummer kann die Karte gebührenpflichtig beantragt werden.
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Was muss ich bei verpasster Rezertifizierung tun (Zertifikat weniger als 12 Monate abgelaufen)?
Eine Rezertifizierungsprüfung ist bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des ursprünglichen
DGZfP-Zertifikats möglich. Bis zum Zeitpunkt der Ausstellung eines neuen Zertifikats ergibt sich jedoch eine Zertifizierungslücke. Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis längstens 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des ursprünglichen Zertifikats. -
Was muss ich bei verpasster Rezertifizierung tun (Zertifikat mehr als 12 Monate abgelaufen)?
Es ist ausnahmslos eine komplette Erstprüfung abzulegen.