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Insbesondere Kenntnisse und Informationen zu Prüfungsfragen unterliegen einer strengen Vertraulichkeit und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für personenbezogene Informationen über Mitglieder und Kunden der DGZfP e.V. und der DGZfP Ausbildung und Training GmbH, die nicht offenkundig sind, außer die Betreffenden haben einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
Informationen über Ausbildungsunterlagen und DGZfP-Regelwerke (z.B. Richtlinien, Merkblätter Handbücher etc.), die für die Erstellung dieser Dokumente notwendig sind, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der DGZfP e.V.
Diese Vereinbarung tritt nach individueller Bestätigung des Gremienmitglieds auf der DGZfP-Webseite in Kraft und bleibt für die Dauer der Mitarbeit im Gremium sowie während drei Jahren nach Ausscheiden aus dem Gremium wirksam.
Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
FBL 1.3.1.33 / Rev. 02.0 /Ausgabe 2017/08/01, 1. Versand 2017-09-20
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