Häufige Fragen zum Schulungsangebot
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Teilnahmevoraussetzungen
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Welche Teilnahmevoraussetzungen (je nach Stufe) müssen nach DIN EN ISO 9712 (Industrie) erfüllt sein, um an der Schulung teilnehmen zu können?
Stufe 1
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
Stufe 1/2
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
Stufe 2
- Für die Teilnahme an einer Stufe 2-Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 erforderlich.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
Direkteinstieg in die Stufe 2
- Teilnehmende, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 Prozent reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 Prozent der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
Stufe 3
- Für die Teilnahme an einer Stufe-3- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 sowie 2 erforderlich.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich
Direkteinstieg in die Stufe 3
- Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung „Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2“ (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen.
- Teilnehmende ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vor der Qualifizierungsprüfung vorliegen.
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Welche Teilnahmevoraussetzungen (je nach Stufe) müssen nach DIN EN 4871 (Bauwesen) erfüllt sein, um an der Schulung teilnehmen zu können?
Stufe 1
- Teilnehmende müssen die Mindesterfahrungszeit zum Zeitpunkt der Schulung nach DIN 4871 Tab. 1 erfüllen
- Teilnehmende müssen einen schriftlichen Nachweis zufriedenstellender Sehfähigkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Arbeitsgebers erbringen
- Vor der erstmaligen Qualifizierung ZfPBau-Stufe 1 muss das eintägige Grundlagenmodul (GM – Überblick ZfPBau-Verfahren) absolviert werden
Stufe 2
- Vor der erstmaligen Qualifizierung ZfPBau-Stufe 2 müssen die Grundlagenmodule nach DIN 4871 Tab. 3 absolviert werden
- Vor Antritt der Qualifizierungsprüfung müssen Teilnehmende die Schulungszeit nach DIN 4871 Kap. 7 nachweisen
Direkteinstieg in Stufe 2
- Ein Direkteinstieg ist nach DIN EN 4871 nicht möglich.
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Welche Teilnahmevoraussetzungen müssen nach DIN 54161 (Prüfwerker) erfüllt sein, um an der Schulung teilnehmen zu können?
Abschluss einer
- allgemeinbildenden Schule oder
- berufsbildenden Schule oder
- gewerblich-technischen Ausbildung
Alternativ kann der Nachweis eines vergleichbaren sprachlichen und naturwissenschaftlichen Grundverständnisses akzeptiert werden.
Folgende Kenntnisse zum Umfeld der zukünftigen Tätigkeit sind wünschenswert:
- die zu prüfenden Produktarten
- den grundsätzlichen Herstellungs- bzw. Wartungsprozess
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Welche Teilnahmevoraussetzungen müssen nach DIN EN 4179 (Luftfahrt) erfüllt sein, um an der Schulung teilnehmen zu können?
Vor der Teilnahme an einer Luftfahrtschulung senden Sie uns bitte folgendes Anmeldeformular ausgefüllt per E-Mail zu:
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Welche Voraussetzungen muss der Teilnehmende allgemein erfüllen?
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten
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Welche Teilnahmevoraussetzungen (je nach Stufe) müssen nach DIN EN ISO 9712 (Industrie) erfüllt sein, um an der Schulung teilnehmen zu können?
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Schulungsorganisation
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Wann beginnt die Schulung?
Die Schulungen beginnen in der Regel am ersten Tag um 08:30 Uhr. Der weitere Beginn erfolgt nach Absprache. Es gibt einige Schulungen, die zu anderen Zeiten starten. Bitte achten Sie immer auf die Zeiten in der Anmeldebestätigung, die ca. drei Wochen vor Schulungsbeginn an Sie versendet wird. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsabteilung unter +49 30 67807-130.
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Wann endet die Schulung?
Die Schulungen enden in der Regel gegen 17:00 Uhr. Es gibt Schulungen, die bereits früher enden oder ggf. länger dauern. Informationen zu den Schulungszeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldebestätigung, die Sie ca. drei Wochen vor Schulungsbeginn erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsabteilung unter +49 30 67807-130.
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Welche Kleidung empfehlen Sie für die praktischen Übungen?
Wir empfehlen einen Arbeitskittel mitzubringen. Sicherheitsschuhe sind grundsätzlich mitzubringen.
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Welche Kleidung ist für den Unterricht zu empfehlen?
Bequeme Alltagskleidung. Für den praktischen Schulungsteil empfehlen wir einen Arbeitskittel mitzubringen. Sicherheitsschuhe sind grundsätzlich mitzubringen. Bitte beachten Sie zudem Hinweise in unserer Anmeldebestätigung.
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Welche Materialien benötige ich?
Zu Beginn einer Schulung erhalten die Teilnehmenden Schreibmaterial. Ein Taschenrechner kann ausgeliehen werden. Wir bitten zusätzlich Bleistift und Radiergummi mitzubringen.
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Welche organisatorsichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Der oder die Teilnehmende wurde schriftlich (online, per E-Mail) angemeldet.
- Notwendige Teilnahmevoraussetzungen wurden erfüllt/nachgewiesen.
- Die Anmeldung wurde von der DGZfP Ausbildung und Training GmbH bestätigt.
- Die Gebühren wurden bezahlt.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Schulung?
Zu Beginn einer Schulung erhalten die Teilnehmenden die Schulungsunterlagen sowie leihweise die relevanten Normen und Richtlinien.
Mit der Anmeldebestätigung übersenden wir Ihnen eine Übersicht, der Normen und Regelwerke, die wir verwenden. Gern können Sie diese aus Ihrem eigenen Bestand mitbringen.
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Wer führt die Schulung durch?
Die Schulungen der DGZfP Ausbildung und Training GmbH werden zum überwiegenden Teil von festangestellten Dozierenden geleitet. Deren pädagogische und fachliche Ausbildung sowie Erfahrung garantieren eine optimale Betreuung der Teilnehmenden und sichern eine effektive Wissensvermittlung.
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Wie läuft die Schulung in der Regel ab?
- In der Regel beginnt die Schulung morgens mit Vorträgen.
- Der Nachmittag eines Schulungstages ist praktischen Übungen vorbehalten, wobei an Arbeitsplätzen mit ein bis zwei Teilnehmenden typische Prüfaufgaben nach schriftlichen Anweisungen eigenständig absolviert werden. Dabei stehen erfahrene Dozierende zur Anleitung und Hilfestellung bereit.
- Zur Kontrolle des Lernfortschritts und zur Vorbereitung auf die schriftliche Qualifizierungsprüfung werden täglich Wissenstests und Wiederholungen angeboten.
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Wie viele Pausen gibt es?
Es werden mehrere kleine Pausen und eine größere Mittagspause eingelegt. In den Pausen steht eine kleine Auswahl von Getränken und Snacks bereit. Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten und müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
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Gibt es eine Mittagspause?
Es wird eine größere Mittagspause eingelegt, in der die Gelegenheit zur Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit besteht. Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten und müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
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Gibt es einen Zeitplan für die Schulung?
Zu Beginn einer Schulung erhalten die Teilnehmenden einen detaillierten Zeitplan.
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Wann beginnt die Schulung?
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Qualifizierungsstufen 1-3
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Stufe 1 (DIN EN ISO 9712/6.1)
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3-Personal auszuführen.
Sie muss fähig sein:
- Geräte einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen,
- Prüfergebnisse zu protokollieren und auf der Grundlage vorgegebener Bewertungskriterien zu bewerten
- und über die Ergebnisse zu berichten.
Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbstständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
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Stufe 2 (DIN EN ISO 9712/6.2)
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten.
Sie muss fähig sein:
- die Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen,
- die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens, für die die Stufe 2-Person qualifiziert ist, abzugrenzen,
- ZfP-Normen und Spezifikationen zu verstehen und in Prüfanweisungen zu überführen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sind,
- Geräte einzusetzen und einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen und zu überwachen,
- Prüfergebnisse auszulegen und nach anzuwendenden Normen, anderen Regelwerken oder Spezifikationen zu bewerten,
- schriftliche Prüfanweisungen zu erstellen,
- alle Tätigkeiten der Stufe 1 durchzuführen und zu überwachen,
- Personal unterhalb der Stufe 2 am Arbeitsplatz einzuarbeiten bzw. anzuleiten,
- und Prüfergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zusammenzustellen und zu dokumentieren.
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Stufe 3 (DIN EN ISO 9712/6.3)
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die sie zertifiziert ist.
Unter den verschiedenen Aufgaben, die ihr zugewiesen sind, muss eine in Stufe 3 zertifizierte Person kompetent sein:
- die volle Verantwortung für die Prüfeinrichtung und das Personal zu übernehmen,
- Techniken ein- und umzusetzen,
- Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen,
- speziell zu verwendende Prüfverfahren, Techniken und Verfahrensbeschreibungen festzulegen.
Sie muss verfügen über:
- die Fähigkeit, Prüfergebnisse nach gültigen Regeln, Normen und Spezifikationen auszulegen und zu bewerten,
- eine ausreichende praktische Erfahrung mit anzuwendenden Werkstoffen, Herstellungs- und Produkttechnologien, um Prüfverfahren auszusuchen und Techniken zu entwickeln und um bei der Aufstellung von Beurteilungskriterien mitzuwirken, wo keine verfügbar sind,
- eine allgemeine Vertrautheit mit anderen ZfP-Verfahren,
- die Fähigkeit, Personal unterhalb der Stufe 3 zu führen.
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Welche Kenntnisse werden von den Teilnehmenden erwartet?
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten
- Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben. Eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP mit Stufe-2-Verantwortung in mehreren Verfahren wird als gleichwertig angesehen.
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Welche Besonderheiten gibt es bei der Stufe-2-Schulung?
- Für die Teilnahme an einer Stufe-2- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung entsprechen.
- Wurde die Schulung bei der DGZfP absolviert, ist in der Regel bei der Anmeldung kein gesonderter Nachweis erforderlich, da die entsprechenden Aufzeichnungen in unserer Verwaltung vorliegen.
- Die Schulung der Stufe 1 darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 2 erfolgen?
Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 Prozent reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 Prozent der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 3 erfolgen?
Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung „Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2“ (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden.
Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen. Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
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Stufe 1 (DIN EN ISO 9712/6.1)
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Qualifizierungsprüfungen
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Ich habe die Qualifizierungsprüfung bestanden. Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Informationen zur Erstzertifizierung finden Sie unter: https://www.dgzfp.de/zertifizierung/erstzertifizierung/
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Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung?
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen, einen Vordruck dafür finden Sie hier.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung genügen.
- Wird die Qualifizierungsprüfung nach der Teilnahme an einer Schulung der DGZfP Ausbildung und Training GmbH absolviert, so übernimmt diese die Nachweisführung gegenüber der DPZ, sofern der Teilnehmende regelmäßig anwesend war.
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Wer führt die Qualifizierungsprüfung durch?
Die Qualifizierungsprüfung wird von der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) nach strengen Regeln und festgelegten Kriterien abgenommen. Dadurch soll die Objektivität, Vergleichbarkeit und Vertraulichkeit der Prüfungen gesichert werden.
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Wie lange dauert eine Qualifizierungsprüfung?
Die Qualifizierungsprüfungen enden in der Regel gegen 17:00 Uhr. Es gibt Prüfungen, die bereits früher enden oder ggf. länger dauern. Informationen zu den Schulungszeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldebestätigung, die Sie ca. drei Wochen vor Schulungsbeginn erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsabteilung unter +49 30 67807-130.
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Wie läuft die Qualifizierungsprüfung ab?
Bereits während der Schulung werden die Teilnehmenden mit allen wichtigen Aspekten und Abläufen der Qualifizierungsprüfung vertraut gemacht. Prüfungsfragen, Prüfungsaufgaben und Prüfungsstücke unterliegen der Vertraulichkeit.
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Wo findet die Qualifizierungsprüfung statt?
Die Qualifizierungsprüfung findet üblicherweise in den Räumen der DGZfP Ausbildung und Training GmbH unter Leitung eines*r unabhängigen Prüfungsbeauftragten statt.
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Wie ist das Vorgehen, wenn ich eine Qualifizierungsprüfung nicht bestanden habe?
Wenn ein Teilnehmender die Qualifizierungsprüfung nicht bestanden hat, ist eine Wiederholung der Prüfung vier Wochen nach der Erstprüfung möglich.
Die Wiederholungsprüfung kann an einem regulären Prüfungstermin geschrieben werden. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Terminwunsch.
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Ich habe die Qualifizierungsprüfung bestanden. Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
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Lehrpersonal
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Warum gibt es haupt- und nebenberufliche Lehrkräfte?
Diese Zusammensetzung des Lehrpersonals sichert sowohl die Zielorientierung als auch die Praxisnähe der Schulung.
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Gibt es auch externe Lehrkräfte?
Den Stamm der festangestellten Dozierenden erweitern viele nebenberufliche Lehrkräfte, die als Spezialist*innen für besondere Fachgebiete ständig aktuelle Entwicklungen in die Schulung hineintragen. Diese Fachleute gewinnen wir bei Geräteherstellern, Hochschulen, Behörden, Dienstleistungsfirmen und in der Industrie.
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Warum gibt es haupt- und nebenberufliche Lehrkräfte?
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Unterkünfte
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Welche Hotels liegen in der Nähe der jeweiligen Ausbildungsstätte?
Über unsere Standortübersicht gelangen Sie beim jeweiligen Ausbildungszentrum zu einer Liste von Hotels in der näheren Umgebung, mit denen die DGZfP Ausbildung und Training GmbH für ihre Teilnehmenden Sonderkonditionen vereinbart hat.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarungen zu Veranstaltungs- und Messezeiten ggf. nicht berücksichtigt werden und keine Anwendung finden.
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Wer bucht das Hotel?
Wir bitten die Teilnehmenden, ihre Buchungen beim jeweiligen Hotel selbst vorzunehmen und abzurechnen.
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Wer trägt die Kosten der Übernachtung?
Wir bitten die Teilnehmenden, ihre Buchungen beim jeweiligen Hotel selbst vorzunehmen und abzurechnen.
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Gibt es Sonderkonditionen mit Hotels?
Über unsere Standortübersicht gelangen Sie beim jeweiligen Ausbildungszentrum zu einer Liste von Hotels in der näheren Umgebung, mit denen die DGZfP Ausbildung und Training GmbH für ihre Teilnehmenden Sonderkonditionen vereinbart hat.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarungen zu Veranstaltungs- und Messezeiten ggf. nicht berücksichtigt werden und keine Anwendung finden.
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Können Sie ein Hotel empfehlen?
Über unsere Standortübersicht gelangen Sie zu einer Liste von Hotels, die in unseren Teilnehmendenbefragungen gute Bewertungen erhalten haben, in der näheren Umgebung des Ausbildungszentrums liegen und mit denen die DGZfP Ausbildung und Training GmbH für ihre Teilnehmenden Sonderkonditionen vereinbart hat.
Bitte beachten Sie, dass diese Konditionen zu Veranstaltungs- und Messezeiten ggf. keine Anwendung finden.
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Welche Hotels liegen in der Nähe der jeweiligen Ausbildungsstätte?
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Erneuerung
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Gibt es eine Vorbereitung für die Erneuerungsprüfung?
Ja, die DGZfP bietet eine Erneuerungsveranstaltung an, die eine Vorbereitung und die Prüfung beinhaltet.
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Wo kann ich eine Erneuerungsveranstaltung buchen?
Unter folgendem Link können Sie die Termine und Orte einsehen und buchen.
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Wie läuft eine Erneuerungsprüfung ab?
Es muss in allen drei Stufen lediglich ein Prüfungsstück geprüft werden. Eine Prüfanweisung muss nicht erstellt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Erneuerung nach dem Strukturierten Kreditpunktesystem und Erneuerung nach praktischer Prüfung?
Beim Strukturierten Kreditpunktesystem können die Fähigkeiten der praktischen Kenntnisse anhand von Belegen oder anderen Nachweise begründet werden.
Bei der Erneuerung nach praktischer Prüfung werden Sie vorerst durch die DGZfP angeschult und belegen durch das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung, dass Sie über die praktischen Kenntnisse verfügen.
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Wo kann ich einsehen, wann mein Zertifikat abläuft, und wie kann ich mein Zertifikat verlängern?
Unter der Zertifikatsverifizierung sehen Sie die Ablaufdaten und die dazugehörige Verlängerungsart.
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Was ist die Nummer meines Zertifikats und wo finde ich sie?
Jedes Zertifikat hat eine eigene Zertifikats-Nr., welche auf dem Online-Zertifikat zu finden ist.
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Was muss ich bei verpasster Erneuerung tun (Zertifikat weniger als 12 Monate abgelaufen)?
Eine Erneuerung ist bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des ursprünglichen Zertifikats möglich. Bis zum Zeitpunkt der Ausstellung eines neuen Zertifikats ergibt sich jedoch eine Zertifizierungslücke.
Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis längstens 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des ursprünglichen Zertifikats. -
Was muss ich bei verpasster Erneuerung tun (Zertifikat mehr als 12 Monate abgelaufen)?
Eine Erneuerung ist nicht mehr möglich. Es ist eine vollständige Rezertifizierungsprüfung abzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung erst wieder mit dem Zeitpunkt der Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle Gültigkeit erlangt.
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Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712:2022 ist ein förmlicher Antrag per E-Mail bei der DPZ einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Downloads Zertifizierung. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.
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Können die Anträge per E-Mail übermittelt werden oder müssen diese postalisch versendet werden?
Bitte senden Sie alle Anträge per E-Mail an zertifizierung@dgzfp.de.
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Was ist ein Referee?
Der Referee ist eine Person, die die Gültigkeit der industriellen Erfahrung der antragstellenden Person bescheinigt.
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Welche Anforderungen an die Sehfähigkeit sind zu erfüllen?
Alle Anforderungen können Sie hier nachlesen.
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Wer muss die Anforderungen an das Farbsehvermögen festlegen?
Wie vom Unternehmen festgelegt, müssen bei den betreffenden ZfP-Verfahren/Techniken, die im Betrieb benutzt werden, das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung dafür ausreichen, dass das Personal Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann.
Der Farbsehtest muss entweder bestätigen, dass die Person über ein annehmbares Farbsehvermögen ohne Einschränkungen verfügt, oder er muss die Einschränkungen der Farbwahrnehmung angeben. Besteht eine Einschränkung der Farbwahrnehmung, so müssen die Arbeitgebenden bestätigen, ob dies zu Einschränkungen der verfahrens- oder anwendungsspezifischen Techniken führt.
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Warum habe ich keinen Zertifikatsausweis erhalten?
Soweit der Zertifikatsausweis (Karte) im Antrag bestellt wurde, erfolgt die Versendung zeitversetzt nach Zertifikatsausstellung an die Kontaktperson per Post.
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Wie kann ich nachträglich eine Ausweiskarte beantragen?
Per E-Mail mit Rechnungsadresse und ggf. Bestellnummer kann die Karte gebührenpflichtig beantragt werden.
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Gibt es eine Vorbereitung für die Erneuerungsprüfung?
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Requalifizierung
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Brauche ich ein Zertifikat?
Für zertifizierte Personen hat die Zertifizierung einen vielseitigen Nutzen. Sie dient beispielsweise als Bestätigung ihrer Kompetenz und schafft so Vertrauen in ihre Tätigkeiten. Die international anerkannte Zertifizierung sorgt außerdem dafür, dass zerstörungsfreie Prüfungen weltweit akzeptiert werden.
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Wo kann ich einsehen, wann mein Zertifikat abläuft, und wie kann ich mein Zertifikat verlängern?
Unter der Zertifikatsverifizierung sehen Sie die Ablaufdaten und die dazugehörige Verlängerungsart.
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Was ist die Nummer meines Zertifikats und wo finde ich sie?
Jedes Zertifikat hat eine eigene Zertifikats-Nr., welche auf dem Online-Zertifikat zu finden ist.
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Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712:2022 ist ein förmlicher Antrag per E-Mail bei der DPZ einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Downloads Zertifizierung. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.
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Können die Anträge per E-Mail übermittelt werden oder müssen diese postalisch versendet werden?
Bitte senden Sie alle Anträge per E-Mail an zertifizierung@dgzfp.de.
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Welche Anforderungen an die Sehfähigkeit sind zu erfüllen?
Alle Anforderungen können Sie hier nachlesen.
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Wer muss die Anforderungen an das Farbsehvermögen festlegen?
Wie vom Unternehmen festgelegt, müssen bei den betreffenden ZfP-Verfahren/Techniken, die im Betrieb benutzt werden, das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung dafür ausreichen, dass das Personal Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann.
Der Farbsehtest muss entweder bestätigen, dass die Person über ein annehmbares Farbsehvermögen ohne Einschränkungen verfügt, oder er muss die Einschränkungen der Farbwahrnehmung angeben. Besteht eine Einschränkung der Farbwahrnehmung, so müssen die Arbeitgebenden bestätigen, ob dies zu Einschränkungen der verfahrens- oder anwendungsspezifischen Techniken führt.
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Warum habe ich keinen Zertifikatsausweis erhalten?
Soweit der Zertifikatsausweis (Karte) im Antrag bestellt wurde, erfolgt die Versendung zeitversetzt nach Zertifikatsausstellung an die Kontaktperson per Post.
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Wie kann ich nachträglich eine Ausweiskarte beantragen?
Per E-Mail mit Rechnungsadresse und ggf. Bestellnummer kann die Karte gebührenpflichtig beantragt werden.
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Brauche ich ein Zertifikat?
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Rezertifizierung
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Wo kann ich einsehen, wann mein Zertifikat abläuft, und wie kann ich mein Zertifikat verlängern?
Unter der Zertifikatsverifizierung sehen Sie die Ablaufdaten und die dazugehörige Verlängerungsart.
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Was ist die Nummer meines Zertifikats und wo finde ich sie?
Jedes Zertifikat hat eine eigene Zertifikats-Nr., welche auf dem Online-Zertifikat zu finden ist.
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Wie kann ich ein Zertifikat beantragen?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712:2022 ist ein förmlicher Antrag per E-Mail bei der DPZ einzureichen. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Downloads Zertifizierung. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten.
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Können die Anträge per E-Mail übermittelt werden oder müssen diese postalisch versendet werden?
Bitte senden Sie alle Anträge per E-Mail an zertifizierung@dgzfp.de.
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Welche Anforderungen an die Sehfähigkeit sind zu erfüllen?
Alle Anforderungen können Sie hier nachlesen.
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Wer muss die Anforderungen an das Farbsehvermögen festlegen?
Wie vom Unternehmen festgelegt, müssen bei den betreffenden ZfP-Verfahren/Techniken, die im Betrieb benutzt werden, das Farbsehvermögen und/oder die Graustufenwahrnehmung dafür ausreichen, dass das Personal Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann.
Der Farbsehtest muss entweder bestätigen, dass die Person über ein annehmbares Farbsehvermögen ohne Einschränkungen verfügt, oder er muss die Einschränkungen der Farbwahrnehmung angeben. Besteht eine Einschränkung der Farbwahrnehmung, so müssen die Arbeitgebenden bestätigen, ob dies zu Einschränkungen der verfahrens- oder anwendungsspezifischen Techniken führt.
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Warum habe ich keinen Zertifikatsausweis erhalten?
Soweit der Zertifikatsausweis (Karte) im Antrag bestellt wurde, erfolgt die Versendung zeitversetzt nach Zertifikatsausstellung an die Kontaktperson per Post.
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Wie kann ich nachträglich eine Ausweiskarte beantragen?
Per E-Mail mit Rechnungsadresse und ggf. Bestellnummer kann die Karte gebührenpflichtig beantragt werden.
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Was muss ich bei verpasster Rezertifizierung tun (Zertifikat weniger als 12 Monate abgelaufen)?
Eine Rezertifizierungsprüfung ist bis zu einem Jahr nach dem Ablauf des ursprünglichen Zertifikats möglich. Bis zum Zeitpunkt der Ausstellung eines neuen Zertifikats ergibt sich jedoch eine Zertifizierungslücke. Das neue Zertifikat hat eine Gültigkeit bis längstens 5 Jahre nach dem Ablaufdatum des ursprünglichen Zertifikats.
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Was muss ich bei verpasster Rezertifizierung tun (Zertifikat mehr als 12 Monate abgelaufen)?
Es ist ausnahmslos eine komplette Erstprüfung (Qualifizierungsprüfung) abzulegen.
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Wo kann ich einsehen, wann mein Zertifikat abläuft, und wie kann ich mein Zertifikat verlängern?