Wichtige Kriterien für die Förderung
Die Förderfähigkeit eines Projekts im Rahmen der IGF hängt von inhaltlichen Kriterien und formalen Voraussetzungen ab, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) festgelegt und vom DLR Projektträger (DLR-PT) geprüft werden.
Ein zentraler Fördergrundsatz der IGF ist die Vorwettbewerblichkeit
Die Ergebnisse müssen unternehmensübergreifend und branchenweit nutzbar sein – keine einseitigen Wettbewerbsvorteile.
Dieses Prinzip unterscheidet die IGF von klassischen Auftragsforschungen oder individuell verwertbaren Projekten und ist ein entscheidendes Förderkriterium.
Ein Projekt muss folgende vier Kernkriterien erfüllen
- Wirtschaftliche Relevanz
Klare wirtschaftliche Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Wissenschaftlich-technischer Ansatz
Fundierte wissenschaftliche Herangehensweise, Orientierung am aktuellen Stand der Forschung und darüberhinausgehend - Lösungsweg und Qualifikation der Forschungseinrichtung
Nachvollziehbarer Lösungsweg mit wissenschaftlich gesicherten Methoden; die Forschungseinrichtung muss fachlich und administrativ qualifiziert sein - Umsetzbarkeit und Transfer der Ergebnisse
Geplante praktische Umsetzung der Ergebnisse mit klarem Transferpfad in die industrielle Anwendung
Diese Kriterien sind Grundlage sowohl für die interne Begutachtung der DGZfP als auch für die Bewertung durch die IGF-Gutachtergruppen (GAG) des Projektträgers.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der IGF können Forschungseinrichtungen und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden.
Um Forschungsanträge einzureichen, ist eine Koordination und Priorisierung der Forschungsideen innerhalb der DGZfP erforderlich. Hierfür werden aktuell entsprechende Strukturen und Prozesse etabliert, um die Anträge intern vorab zu prüfen und abzustimmen.
Förderfähige Forschungsstellen
- Gemeinnützigkeit
- Hauptsitz in Deutschland
- Wissenschaftliche Qualifikation und fachlich geeignete Organisationseinheit
- In der Regel: Hochschulen (öffentlich-rechtlich), gemeinnützige oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderfähige KMU
- Hauptsitz in Deutschland
- Weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro
- Wirtschaftliche Stabilität
- Aktive Mitwirkung und angemessene projektbezogene Aufwendungen
Was wird gefördert?
Die DGZfP nutzt ihre Rolle als autorisierte IGF-Forschungsvereinigung, um das Themenfeld der Zerstörungsfreien Prüfung auch im Bereich der vorwettbewerblichen Forschung zu stärken.
Gefördert werden Forschungsprojekte, die
- ihren fachlichen Schwerpunkt in ZfP-Verfahren oder ZfP-Anwendungen haben
- sowohl wissenschaftlich fundiert als auch wirtschaftlich relevant sind
- einen nachhaltigen Beitrag zur Innovationskraft des deutschen Mittelstands leisten
Einen thematischen Überblick zu den relevanten ZfP-Feldern bietet die Übersicht unserer Fach- und Unterausschüsse.
Förderumfang und finanzielle Unterstützung
- Projektlaufzeit: bis zu drei Jahre
- Förderfähige Einrichtungen: bis zu drei Forschungsstellen pro Projekt
- Förderhöhe:
- max. 275.000 € (bei einer Forschungsstelle)
- max. 500.000 € (bei zwei Forschungsstellen)
- max. 750.000 € (bei drei Forschungsstellen)
Eine Mindestanzahl aktiv teilnehmender KMU ist Voraussetzung; diese richtet sich nach der Zahl der beteiligten Forschungsstellen und weiteren Projektpartnern.
Die Projekte sollen praxisnah, industrienah und anwendungsorientiert sein, um neue Lösungen für die ZfP-Branche zu entwickeln und die Ergebnisse direkt in die Wirtschaft zu übertragen.
Kontakt & Beratung
Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Projektidee besprechen? Wir beraten Sie gern.
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an:
📧 forschung@dgzfp.de
Als direkter Ansprechpartner zu konkreten Projektideen steht Ihnen beratend zur Seite:
Dr. Andreas Heyn
📧 hn@dgzfp.de
📞 +49 391 4082977-28
Informationen bei der IGF
Detaillierte Informationen sowie alle offiziellen Dokumente finden Sie hier: