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Ultraschallprüfung in der Automobilindustrie

In der Schulung wird das Ultraschallwissen der Stufe 1 bzw. 2 in der Anwendung auf den Bereich der Fügeverfahren im Fahrzeugbau, vorrangig dem Prüfen von Widerstandspunktschweißverbindungen, vermittelt. Es werden Prüfsysteme verschiedener Anbieter vorgestellt und in der Handhabung trainiert.

Ein entscheidendes Augenmerk liegt in der qualitativen Erreichung des Prüfergebnisses, den Einflüssen darauf und der richtigen Interpretation. Die Grundlagen der Widerstandspunktschweißung werden erläutert und die Prüftechniken in Vorträgen und Übungen trainiert. Weiterhin werden Techniken der Phased-Array-Prüfung gezeigt und deren Anwendbarkeit bei zukünftigen Prüfmethoden diskutiert.

Die Schulungen richten sich an zukünftige ZfP-Prüfaufsichten gemäß VDA-Empfehlung 236-120: April 2022. Die ZfP-Prüfaufsicht für den Bereich der Widerstandspunktschweißverbindungen ist fachliche*r Ansprechpartner*in und Aufsicht für den Prüfbetrieb in der täglichen Praxis. Sie erstellt Prüfanweisungen und kontrolliert die Vorgaben aus dem Prüfplan im Prüfablauf der Fertigung.

Welchen Nutzen haben Teilnehmende?

Die Teilnehmenden können das Ultraschall-Prüfsystem bedienen, Echobilder bewerten und ein Prüfergebnis abgeben. Wanddickenmessungen an Karosseriebauteilen können durchgeführt und bewertet werden.

Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen

Allgemeine Empfehlung

  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten

Stufe 1

  • PC-Kenntnisse
  • Rohbauerfahrung oder für die Prüfaufgabe relevante Fachkunde
  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit

Stufe 2

  • PC-Kenntnisse
  • Rohbauerfahrung oder für die Prüfaufgabe relevante Fachkunde
  • Für die Teilnahme an einer Aufbauschulung der Stufe 2- ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 erforderlich. Wurde die Schulung bei der DGZfP absolviert, ist in der Regel bei der Anmeldung kein gesonderter Nachweis erforderlich.
  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit

Direkteinstieg in Stufe 2

  • PC-Kenntnisse
  • Rohbauerfahrung oder für die Prüfaufgabe relevante Fachkunde
  • Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 Prozent reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 Prozent der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit
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