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SB (S 3.2, R 1.1)

Mit Sicherungsaufgaben betraute Person (SibP)

Eine Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe verlangt wird. Dies gilt in der Regel für:

  • den genehmigungsbedürftigen Umgang (vgl. § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG) mit sonstigen
    radioaktiven Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG und Kernbrennstoffen nach § 3 Absatz
    3 StrlSchG (sog. Kleine Mengen Kernbrennstoff) - insbesondere Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen (HRQ).
  • die genehmigungsbedürftige Beförderung (vgl. § 27 StrlSchG) von sonstigen radioaktiven
    Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG - auch sofern eine Erstreckung im Rahmen einer Genehmigung
    nach § 4 Absatz 1 AtG erfolgt (vgl. § 27 Abs. 2 StrlSchG).

Bitte beachten Sie, das die SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe nicht automatisch auf bereits bestehende Genehmigungen zugreift. Seit dem 01.01.2021 muss die SEWD-Richtinie sonstige radioaktive Stoffe bei Neuanträgen berücksichtigt werden. 

Die DGZfP führt die Schulungen in Kooperation mit der Simedia Akademie GmbH durch.

Fachkundegruppen, Module und Ausbildungsinhalte

Die Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person stellt keinen Strahlenschutzkurs im eigentlichen Sinne dar. Dieser Kurs bedarf daher keiner behördlichen Anerkennung. 

Die Anforderungen an die Fachkunde finden Sie hier.

Wenn Sie die Strahlenschutzausbildung für andere Fachkundegruppen benötigen sprechen Sie uns an. Kontakt: strahlenschutz@dgzfp.de, Tel. +49 30 67807-177

Ausbildungsinhalte

Gesetzliche Grundlagen

  • Gewaltmonopol, Strafrecht und Jedermannrechte (BGB, STGB, StPO)
  • Strahlenschutzrecht (AtG, StrlSchG, StrlSchV, AtZüV, ...) und Gefahrgutvorschriften
  • Sonstige Vorschriften (Richtlinien, Empfehlungen und Normen insbesondere Sicherung)
  • SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe
  • Geheimschutz

Grundlagen des Strahlenschutzes

  • Organisation des Strahlenschutzes - Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantrwortlichen und -beauftragten
  • Genehmigungen und Anzeigen
  • Naturwissenschaftliche Grundlagen (Strahlenbiologie und -physik)
  • Strahlenschutz-Technik (Schutzausrüstung)
  • bedeutsame Vorkommnisse
  • Brandschutz

Sicherungskonzeption

  • Grundkonzept der Sicherung
  • Gefahrenpotential und Sicherungsstufe
  • Sicherungskonzepte und -berichte
  • Schnittstelle Sicherheit und Sicherung

Technische und bauliche Sicherungseinrichtungen

  • Umschließung und Beleuchtung
  • Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung und Detektion
  • Öffnungs- und Verschlussüberwachung
  • Wiederstandsklassen
  • Schließsysteme
  • IT-Sicherheit

Sonstige Sicherungsmaßnahmen

  • Zugangs- und Personenkontrolle
  • Kommunikation
  • Schlüsselwesen
  • Personalkonzept, Reaktions- und Ersatzmaßnahmen
  • Prüfungen und Dokumentation
  • Ständig besetzte/erreichbare Stelle

Beförderung und ortsveränderlicher Umgang

  • temporäre Sicherungsbereiche
  • mobile Sicherungs- und Aufbewahrungseinrichtungen
  • Tracking
  • Sperre, Befestigung, Verriegelung, Verschluss
  • Planung der Beförderung
  • Abstimmung und Übergabe der Verantwortung

Gefahrenlage

  • Lageberurteilung
  • Konfliktbeherrschung und Notfallmanagement (Alarm-/Notfallpläne)
  • Zusammenarbeit mit der Polizei

Übungen

 

Teilnahmevoraussetzungen

  1. berechtigtes Interesse an der Kenntnis der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe 

Download Formular

Wurde Ihnen bereits von Ihrer zuständigen Behörde die SEWD-Richtlinie zur Verfügung gestellt, so bringen Sie diese bitte zum Kurs mit. Ein weiterer Nachweis ist dann nicht mehr erforderlich.

Kann die SEWD-Richtlinie zu Kursbeginn nicht vorleget werden, ist eine Teilnahme ohne Nachweis des berechtigten Interesses nicht möglich.

  1. Vertraulichkeitsvereinbarung mit der DGZfP. Bitte beachten Sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)

Download Merkblatt

Download Formular

Bitte beachten Sie nochmals, dass alle Dokumente (Ausnahme zu1.) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu Schulungsbeginn vorliegen müssen, eine Teilnahme an der Schulung SibP ist ansonsten nicht möglich.

 

Kursusdauer

 

 

  Bezeichnung Dauer
Kursus SibP K 3 Tage (18 h)
Prüfung SibP Q 45 min am 3. Tag
Unterrichtszeit: 08:00 - 16:30 Uhr (erster Tag ab 08:30 Uhr)

 

 

Termine


Kursus Prüfung Ort
SibP K­ SibP Q­
24.10. - 26.10.2023 26.10.2023 TOP Tagungszentren, Dortmund Auswählen
21.11. - 23.11.2023 23.11.2023 Airporthotel Berlin - Adlershof Auswählen
16.04. - 18.04.2024 18.04.2024 DGZfP-AZ Berlin Auswählen
22.10. - 24.10.2024 24.10.2024 TOP Tagungszentren, Dortmund Auswählen

Gebühren

Jahr Kursus Praktikum Prüfung
Standard korp. Mitglied Standard korp. Mitglied Standard korp. Mitglied
2023 1.320,00 € 1.120,00 € - - 220,00 € 185,00 €
2024 1.440,00 € 1.225,00 € - - 240,00 € 205,00 €