8.6.1. Eine in der Stufe 1 oder Stufe 2 zertifizierte Person, die im gleichen ZfP-Verfahren den Sektor wechselt oder einen anderen Sektor hinzufügt, muss sektorbezogene spezielle und praktische Prüfungselemente für den neuen Sektor ablegen. Für Stufe 2 muss vom Kandidaten auch verlangt werden, die ZfP-Prüfanweisung für den neuen Sektor zu schreiben.
ANMERKUNG Ergänzungsprüfungen für Techniken sind im Abschnitt 9.3.3.2.1. beschrieben.
8.6.2. Eine in der Stufe 3 zertifizierte Person, die im gleichen ZfP-Verfahren den Sektor wechselt oder einen anderen Sektor hinzufügt, braucht nur die sektorspezifischen Teile E und F des Prüfungsteils im Hauptverfahren abzulegen (siehe Tabelle 6).
8.6.2.1. Eine Person für die Stufe 3 wird nach DIN EN ISO 9712 qualifiziert. Für die Abwicklung von ZfP im Bereich des Sektors Eisenbahn-Instandhaltung Infrastruktur zuständige Personen müssen Qualifizierungsstufe 2 des jeweiligen Verfahrens im Bereich des Sektors Eisenbahn-Instandhaltung Infrastruktur haben.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs ist für Sektoren oder Techniken möglich. Für die Erweiterung ist eine zusätzliche Schulung und Prüfung nach Abschnitt 8.6. erforderlich.
Kandidaten müssen mit schriftlichen, für die DPZ annehmbaren Belegen (z. B. Teilnahmebescheinigungen) nachweisen, dass sie eine ZfP-Schulung wie in Tabelle 2 oder den Tabellen des Anhangs F angegeben, in dem Verfahren und der Stufe, für die die Zertifizierung beantragt wird, erfolgreich abgeschlossen haben.
Für die Erweiterung des Geltungsbereiches um weitere Sektoren gilt der Abschnitt 8.6.1.
Für die Erweiterung des Geltungsbereiches auf weitere Techniken gilt der Abschnitt 9.3.3.2.1.
Eine in der Stufe 1 oder Stufe 2 zertifizierte Person, die im gleichen ZfP-Verfahren die Technik wechselt oder eine andere Technik hinzufügt, muss technikbezogene spezielle und praktische Prüfungselemente für die neue Technik ablegen. Für Stufe 2 muss vom Kandidaten auch verlangt werden, die ZfP-Prüfanweisung für die neue Technik zu schreiben.
Nach dem Ermessen der DPZ darf der zusätzliche Geltungsbereich zu der bestehenden Zertifizierung hinzugefügt werden und ein neues Zertifikat mit einer neuen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.