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Verlängerung der Ersatzmaßnahmen zu ausstehenden Rezertifizierungen bis 31. März 2021

Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie ergeben sich weiterhin erhebliche Probleme für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712.

Bei der derzeitigen Lage handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation. Den von Regierungsseite geforderten Einschränkungen folgend,  haben viele Firmen und Einrichtungen Verbote für jegliche Reiseaktivität ihrer Mitarbeiter erlassen. Somit ist die Teilnahme an Rezertifizierungsprüfungen nicht möglich.

Ersatzmaßnahmen

Sowohl bei bereits beantragten als auch noch zu beantragenden Rezertifizierungen gilt während des Zeitraums, in dem keine Rezertifizierungsprüfungen durchgeführt werden können und die Zertifizierung abläuft, folgendes:

  • Es ist ein Antrag auf Verlängerung der Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle zu stellen. Mit dem Antrag muss ein Nachweis übermittelt werden, aus dem hervorgeht, dass in dem zu zertifizierenden Verfahren mindestens eine Prüfung im letzten Jahr durchgeführt wurde.
  • Die Zertifizierungsstelle verlängert nach Eingang und Überprüfung des Antrags die Laufzeit des Zertifikats bis auf weiteres um sechs Monate, bezogen auf das Ablaufdatum. Eine Bestätigung erhält der Antragsteller per E-Mail.
  • Vor Ablauf der sechsmonatigen Frist muss eine Rezertifizierungsprüfung abgelegt werden. Nach bestandener Rezertifizierungsprüfung wird ein neues Zertifikat für die Restlaufzeit ausgestellt.
  • Bei bereits verlängerten Zertifikaten stellen Sie bitte einen formlosen Antrag (z. B. per E-Mail).

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage über die aktuelle Situation!

Diese Regelung gilt nur für Zertifikate, die von der DPZ ausgestellt wurden. Ein Wechsel der Zertifizierungsstelle nach DAkkS – 71 SD 6 045, Abs. 3.2.1 gilt nicht für die Ersatzmaßnahmen der Verlängerung der Zertifizierung. Der Wechsel kann nur mit der Rezertifizierungsprüfung erfolgen.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die Anforderungen der Ersatzmaßnahmen:

Ersatzmaßnahmen für Zertifikate, die ab Februar 2020 ablaufen

Abgelaufene Zertifikate vor Februar 2020

  • Unabhängig davon, ob Ihr Antrag rechtzeitig oder nicht rechtzeitig vor Ablauf gestellt wurde
  • Keine Verlängerung der Zertifizierung
  • Rezertifizierungsprüfungen sind aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich
  • Frist für Rezertifizierungsprüfungen wird von 12 auf 18 Monate verlängert (+ sechs Monate)

Abgelaufene Zertifikate ab Februar 2020

  • Antrag mit Nachweis rechtzeitig gestellt
  • Zertifikat wird für weitere sechs Monate verlängert
  • Verlängerung des Zertifikates erfolgt frühestens sechs Wochen vor Ablauf
  • Gilt auch bei Systemwechsel
  • Das neue Zertifikat wird mit bestandener Rezertifizierungsprüfung nahtlos, bezogen auf das ursprüngliche Zertifikat, ausgestellt

Ersatzmaßnahmen für Zertifikate, die ab Oktober 2020 ablaufen

Abgelaufene Zertifikate vor Oktober 2020

  • Unabhängig davon, ob Ihr Antrag rechtzeitig oder nicht rechtzeitig vor Ablauf gestellt wurde
  • Keine Verlängerung der Zertifizierung
  • Rezertifizierungsprüfung Aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich
  • Frist für Rezertifizierungsprüfungen wird von 12 auf 18 Monate verlängert (+ sechs Monate)

Abgelaufene Zertifikate ab Oktober 2020

  • Antrag mit Nachweis rechtzeitig gestellt
  • Zertifikat wird für weitere sechs Monate verlängert
  • Verlängerung des Zertifikates erfolgt frühestens sechs Wochen vor Ablauf
  • Gilt auch bei Systemwechsel
  • Das neue Zertifikat wird mit bestandener Rezertifizierungsprüfung nahtlos, bezogen auf das ursprüngliche Zertifikat, ausgestellt

Verlängerung von bereits verlängerten Zertifikaten

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag (z. B. per E-Mail)
  • Das neue Zertifikat wird mit bestandener Rezertifizierungsprüfung nahtlos, bezogen auf das ursprüngliche Zertifikat, ausgestellt

Bei Fragen können Sie uns gern kontaktieren. Unsere Mitarbeiter*innen informieren Sie gern:

Personalzertifizierung (DPZ):
Tel.: 030 67807-141
E-Mail: zert@dgzfp.de

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