DIN EN 1090 und ZfP

Die Normenreihe DIN EN 1090 regelt die Anforderungen an den Konformitätsnachweis für bestimmte Tragwerke.

Diese Tragwerke können als Stahl-, Aluminium- oder als Verbundtragwerke aus Stahl und Beton ausgebildet sein, jeweils hergestellt in Serien- und Nichtserienfertigung sowie als Bausatz.

Neben vielen technischen Details wird auch die Qualitätssicherung dieser Tragwerke geregelt. Eine Möglichkeit dazu ist die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK).

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

WPK beinhaltet eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller. Dieser muss das System der WPK einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten. Er muss damit sicherstellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte auch die deklarierten Leistungsmerkmale aufweisen. Die Ergebnisse der Überprüfungen, Inspektionen und Bewertungen sind aufzuzeichnen und für einen definierten Zeitraum aufzubewahren.

Auf Grund der WPK können umfangreiche ZfP-Prüfungen notwendig sein, bei denen zum großen Teil auch qualifiziertes und zertifiziertes Personal nach DIN EN ISO 9712 benötigt wird.

Folgende Verfahren werden in der DIN EN 1090-2 genannt:

  • Durchstrahlungsprüfung
  • Ultraschallprüfung
  • Sichtprüfung
  • Farbeindringprüfung
  • Magnetpulverprüfung
  • Mobile Härteprüfung

Die notwendigen Qualifizierungen können bei der DGZfP Ausbildung und Training GmbH erworben werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Schulungsabteilung.

Vergleichsprüfungen

Die DGZfP bietet Vergleichsprüfungen an, in denen Unternehmen Prüfungen und Prüfungsergebnisse vergleichen und somit ihre Kompetenz überwachen können.

Nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ ist weiterhin das Ziel, die Qualität von Prüfergebnissen zu sichern. Die Teilnahme an einer DGZfP-Vergleichsprüfung steht allen akkreditierten und nicht akkreditierten ZfP-Dienstleistern frei.

Der Ablauf einer Vergleichsprüfung gestaltet sich im jeweils angebotenen Prüfverfahren wie folgt:

  • Anmeldung zur Vergleichsprüfung
  • Versendung der Prüfaufgabe an Prüflabor
  • Durchführung der Vergleichsprüfung durch das Prüflabor
  • Rücksendung der Prüfdokumentation an die DGZfP
  • Auswertung erfolgt durch DGZfP

Die Bewertung der Vergleichsprüfung setzt sich aus der Bestimmung des z-Wertes sowie der Bewertung des Prüfprotokolls und Stellungnahmen zusammen. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit erfolgt eine gesamtstatistische Auswertung aller vorliegenden Werte.

Derzeit bietet die DGZfP Vergleichsprüfungen in verschiedenen Verfahren an. Weitere Verfahren sind in Erarbeitung.

Gebührenübersicht

F-GZP-Mitglieder DGZfP-Mitglieder
(und kein F-GZP-Mitglied)
 Nicht-Mitglieder
je angebotenes
Verfahren
220,00 € 500,00 € 720,00 €

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte unsere Kollegin Marika Maniszewski unter +49 30-67807-108 oder über vergleichspruefungen@dgzfp.de.