Die Anwendung der Verfahren der Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) bei der Instandhaltung von Gleisanlagen und Schienenfahrzeugen erfordert eine spezielle Qualifikation und Fortbildung des dafür vorgesehenen Personals.
Die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ZfP im Industriebereich Eisenbahn-Instandhaltung (Ir) wird auf der Grundlage technischer Regelwerke, Normen und innerbetrieblicher Regelungen durchgeführt.
Die normativen Grundlagen sind:
- DIN EN ISO 9712
- DIN 27201-7
- UIC-Kodex 960
- Richtlinie 826.3000 ff
- Richtlinien, Prüfanweisungen und Vorschriften von Unternehmungen, die Instandhaltungsleistungen einschließlich ZfP und den unterschiedlichen EVUs anbieten. Diese werden nur insoweit berücksichtig, wie der DGZfP-Fachausschuss Bahn für die Qualifikation und Prüfung des Fachpersonals zugestimmt hat.
Zerstörungsfreie Prüfungen nach DIN 27201-7 dürfen nur von im Industriebereich Ir qualifizierten und eingewiesenen Mitarbeitenden durchgeführt werden.
Der Industriebereich Ir untergliedert sich in die ZfP-Anwendungen an Schienen und Weichen (Bereich IrI = Oberbau) sowie die ZfP-Anwendungen an Bauteilen und Komponenten von Schienenfahrzeugen (Bereich IrW = Werkstätten).
Alle im Ausbildungszentrum Wittenberge qualifizierten Prüfer*innen in den Stufen 1 und 2 können auf Antrag im Industriebereich Ir in den Prüfverfahren ET, MT, UT und VT nach DIN EN ISO 9712 ein Kompetenzzertifikat erhalten. Eine Zertifizierung der Stufe 3 im Industriebereich Ir für die genannten Prüfverfahren ist ebenfalls möglich.