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Gebühren und Zahlungsbedingungen

Gebühren für Zertifikate

ab dem 01.01.2011

Erstzertifizierung

Die Gebühren für die Erstzertifizierung sind in der Regel in den Kursusgebühren enhalten.

Erneuerung oder Änderung

Gebühren für das 1. Verfahren für das 2. Verfahren für das 3. Verfahren für jedes weitere Verfahren
Standardgebühr 163 € 73 € 63 € 41 €
pers. Mitglied 153 € 68 € 61 € 36 €
korp. Mitglied 131 € 60 € 51 € 31 €

Rezertifizierungsveranstaltung inkl. Zertifikat

Gebühren 2011 AT, DR, ET, LT, MT, PT, TT, VT
Stufe 1 und 2
UT, RT
Stufe 1 und 2
Stufe 3
Standardgebühr 750 € 910 € 910 €
korp. Mitglied 638 € 774 € 774 €

Rezertifizierung nach dem Kreditpunktesystem (nur Stufe 3) pro Verfahren

Gebühren  
Standardgebühr 306 €
pers. Mitglied 280 €
korp. Mitglied 237 €

Zertifizierung auf der Grundlage von Prüfungen anderer Zertifizierungsstellen (akkreditiert von ZLS und/oder TGA[DGA])

Gebühren für das 1. Verfahren für das 2. Verfahren für das 3. Verfahren für jedes weitere Verfahren
Standardgebühr 510 € 204 € 102 € 82 €
pers. Mitglied 485 € 194 € 97 € 77 €
korp. Mitglied 408 € 163 € 82 € 66 €

weitere Gebühren

Zusatzzertifikat für den geregelten Bereich (DGR) pauschal für alle Verfahren 45 €
Zweitausfertigung bei Namensänderung pauschal für alle Verfahren 45 €
Zweitausfertigung bei Verlust pro Verfahren 55 €
Zertifikate und Ausweis bei Arbeitgeberwechsel pauschal für alle Verfahren 55 €

 

 

Zahlungs- und Bestellbedingungen:

Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung für die gebuchte Veranstaltung. Die Rechnung ist vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Zertifikate werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt.

Stornierungen durch den Anmelder müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, danach wird, genau wie bei Nichterscheinen, die volle Seminargebühr fällig. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der DGZfP Ausbildung. Eine Stornierung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Wird gleichzeitig mit der Stornierung eine verbindliche Umbuchung auf eine Veranstaltung des gleichen oder eines höheren Preises vorgenommen, so vermindert sich die Gebühr für diese Veranstaltung um den bereits entrichteten Betrag. Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers, der die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, entfällt die Stornogebühr.