Gebühren für Zertifikate
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Gebührenübersicht 2020 als PDF
Gebührenübersicht 2021 als PDF
Erstzertifizierung
Die Gebühren für die Erstzertifizierung sind in der Regel in den Prüfungsgebühren enthalten.
Erneuerung (Zzgl. der gesetzlichen USt.)
Gebühren |
für das 1. Verfahren |
für das 2. Verfahren |
für das 3. Verfahren |
für jedes weitere Verfahren |
Standardgebühr |
190,00 € |
85,00 € |
74,00 € |
48,00 € |
Korp. Mitglied |
152,00 € |
69,00 € |
59,00 € |
36,00 € |
(Zzgl. der gesetzlichen USt.)
Gebühren |
für das 1. Verfahren |
für das 2. Verfahren |
für das 3. Verfahren |
für jedes weitere Verfahren |
Änderung/Zweitausfertigung von Prüfungsnachweisen (ehem. Zeugnisse) und Teilnahmebescheinigungen |
64,00 € |
29,00 € |
11,00 € |
6,00 € |
Weitere Gebühren (Zzgl. der gesetzlichen USt.)
Zusatzzertifikat für den geregelten Bereich (DGR) und Neuausstellung aktueller DGR-Zertifikate ab dem 19.07.2016 (Richtlinie 2014/68/EU) pauschal für alle Verfahren |
52,00 € |
Zweitausfertigung bei Namensänderung pauschal für alle Verfahren |
52,00 € |
Zweitausfertigung bei Verlust pauschal für alle Verfahren |
87,00 € |
Zertifikate und Ausweis bei Arbeitgeberwechsel pauschal für alle Verfahren |
63,00 € |
Neuausstellung einer Ausweiskarte |
35,00 € |
Zahlungs- und Bestellbedingungen:
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung für die gebuchte Veranstaltung. Die Rechnung ist vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Zertifikate werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt.
Stornierungen durch den Anmelder müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, danach wird, genau wie bei Nichterscheinen, die volle Seminargebühr fällig. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der DGZfP Ausbildung. Eine Stornierung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Wird gleichzeitig mit der Stornierung eine verbindliche Umbuchung auf eine Veranstaltung des gleichen oder eines höheren Preises vorgenommen, so vermindert sich die Gebühr für diese Veranstaltung um den bereits entrichteten Betrag. Gleiches gilt bei Entsendung eines Ersatzteilnehmers, der die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Guthaben verfallen nach drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginnen, in dem die Rechnung gestellt wurde.
Änderungen der Prüfungsnachweise und Zweitausferigungen:
Änderungen von Prüfungsnachweisen (ehemals Prüfungszeugnisse) sind in der Regel kostenpflichtig, sofern der Grund der Änderung nicht bei der DGZfP liegt; Zweitausfertigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Änderungen und Zweitausfertigungen müssen formlos schriftlich bei der DPZ beantragt werden und die fehlerhaft ausgestellten Dokumente vollständig (Prüfungsnachweis bzw. Zeugnis und Zweitschrift) an die DPZ zurückgesandt werden.
Weitere Gebühren (Zzgl. der gesetzlichen USt.)
Übermittlung der Ergebnisse für die interne Zertifizierung durch den Arbeitgeber nach SNT-TC-1A, pro Person |
28,00 € |
Übermittlung der Prüfungsdokumentation für ASME Joint Review, pro Prüfung |
81,00 € |