Ausstellung eines Zertifikates
Für die Ausstellung eines Zertifikats muss bei der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) ein Antrag gestellt werden. Es können nur Original DGZfP/DPZ-Formulare (kein Fax) bearbeitet werden. Diese können bei der DPZ angefordert werden oder als editierbares PDF heruntergeladen, bearbeitet und ausgedruckt werden.
Die Erneuerung bzw. Rezertifizierung des Zertifikates
Die europäische Norm EN 473 verlangt, dass Zertifikate im Fünfjahresrhythmus erneuert bzw. rezertifiziert werden müssen.
Die Erneuerung
Nach Ablauf von 5 Jahren vom Prüfungsdatum bzw. vom letzten Rezertifizierungsdatum an gerechnet, kann das Zertifikat erneuert werden. Dazu ist ein Antragsformular vollständig ausgefüllt mit einem aktuellen Passbild und dem Beiblatt für Unterschrift und Arbeitgebereinträgen einzureichen. Vom Vorgesetzten oder einem Bevollmächtigten des Arbeitgebers ist auf dem Antragsformular zu bestätigen, dass Nachweise über zufriedenstellende Sehfähigkeit und fortgesetzte berufliche Tätigkeit vorliegen.
Wichtig:
Die Unterlagen für die Erneuerung sind innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung einzureichen.
Das Antragsformular kann als editierbares PDF heruntergeladen werden.
Die Rezertifizierung
Nach Ablauf von 10 Jahren, vom Prüfungsdatum an gerechnet, ist zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit eine Rezertifizierung erforderlich. Zusätzlich zu den Bedingungen, die für die Erneuerung gelten, ist eine Rezertifizierungsprüfung erfolgreich abzulegen. Fünf Jahre nach der Rezertifizierung kann die Gültigkeit wieder mit der Erneuerung zyklisch verlängert werden.
Für die Rezertifizierung in den Stufen 1 und 2 verlangt die Norm eine Prüfung. Vor jeder Prüfung bietet die DGZfP einen Auffrischungskursus an, der in Abhängigkeit von Verfahren und Stufe vier bis acht Stunden dauert. Hier werden neueste Kenntnisse zu Verfahren und Regelwerken vermittelt, der Umgang mit den Protokollen für die Prüfung geübt und früher erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten aufgefrischt.
Die DPZ hat im Internet eine bequeme Lösung eingerichtet. Der Kandidat wählt und reserviert seinen persönlichen Auffrischungs- und Prüfungstermin und leitet damit im gleichen Schritt seine Rezertifizierung ein.
Wichtig:
Unabhängig von der Prüfungsanmeldung ist der Rezertifizierungsantrag innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung einzureichen.
Stand: 2009-05