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Zertifizierung

Wichtige Information:

Die DIN EN 473 wurde im Dezember 2012 durch die DIN EN ISO 9712 ersetzt!

Informationen zu den Übergangsregeln finden Sie in der Rubrik "Hinweise".


Ausstellung eines Zertifikates

Für die Ausstellung eines Zertifikats muss bei der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) ein Antrag gestellt werden. Es können nur Original DGZfP/DPZ-Formulare (kein Fax) bearbeitet werden. Diese können bei der DPZ angefordert werden oder als editierbares PDF heruntergeladen, bearbeitet und ausgedruckt werden. Zusätzlich zum Zertifizierungsantrag muss die Kopie der letzten Sehfähigkeitsuntersuchung (nicht älter als ein Jahr) und ein Foto oder Digitalbild (aufgenommen innerhalb der letzten 10 Jahre) eingereicht werden.

   Zertifizierungsantrag nach DIN EN ISO 9712 (als editierbares PDF )

Die Erneuerung bzw. Rezertifizierung des Zertifikates

Die internationale Norm DIN EN ISO 9712 verlangt, dass Zertifikate im Fünfjahresrhythmus erneuert bzw. rezertifiziert werden müssen.

Die Erneuerung

Nach Ablauf von 5 Jahren vom Ausstellungsdatum des Zertifikates bzw. vom letzten Rezertifizierungsdatum an gerechnet, kann das Zertifikat erneuert werden. Dazu ist ein Antragsformular vollständig ausgefüllt mit einem aktuellen Passbild (nicht älter als 10 Jahre) einzureichen. Vom Vorgesetzten oder einem Bevollmächtigten des Arbeitgebers ist auf dem Antragsformular zu bestätigen, dass Nachweise über zufriedenstellende Sehfähigkeit und fortgesetzte berufliche Tätigkeit vorliegen.

Wichtig:

Die Unterlagen für die Erneuerung sind innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung einzureichen.

Die Rezertifizierung

Nach Ablauf von 10 Jahren, vom Ausstellungsdatum des Zertifikates an gerechnet, ist zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikates eine Rezertifizierung erforderlich. Dafür ist innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung ein Rezertifizierungsantrag einzureichen und eine Rezertifizierungsprüfung erfolgreich abzulegen.

Hierzu bietet die DGZfP entsprechende Rezertifizierungsveranstaltungen an.
In der Rezertifizierungsveranstaltung werden zu Beginn neueste Kenntnisse zu Verfahren und Regelwerken vermittelt, der Umgang mit den Protokollen für die Prüfung geübt und früher erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten aufgefrischt.
Im Anschluss wird im Rahmen der Veranstaltung die Rezertifizierungsprüfung abgelegt.
In Stufe 1 und 2 besteht diese aus der praktischen Prüfung. Der Kandidat muss an typischen Prüfobjekten seine Fähigkeiten zur korrekten Anwendung des Prüfverfahrens beweisen.
In der Stufe 2 ist zusätzlich eine Prüfanweisung anzufertigen.
In der Stufe 3 sind mehrere Kombinationen zur Rezertifizierung möglich:

1. Schriftliche Prüfung + Nachweis fortgesetzter praktischer Fähigkeit

2. Schriftliche Prüfung + Praktische Prüfung

3. Strukturiertes Kreditsystem + Praktische Prüfung

 

   Anmeldung zu Rezertifizierungsveranstaltung

   Gebühren und Zahlungsbedingungen