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Zertifizierung

Ausstellung eines Zertifikates

Für die Ausstellung eines Zertifikats muss bei der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) ein Antrag gestellt werden. Es können nur Original DGZfP/DPZ-Formulare (kein Fax) bearbeitet werden. Diese können bei der DPZ angefordert werden oder als editierbares PDF heruntergeladen, bearbeitet und ausgedruckt werden.

   Zertifizierungsantrag nach DIN EN 473 (als editierbares PDF )

Die Erneuerung bzw. Rezertifizierung des Zertifikates

Die europäische Norm EN 473 verlangt, dass Zertifikate im Fünfjahresrhythmus erneuert bzw. rezertifiziert werden müssen.

Die Erneuerung

Nach Ablauf von 5 Jahren vom Prüfungsdatum bzw. vom letzten Rezertifizierungsdatum an gerechnet, kann das Zertifikat erneuert werden. Dazu ist ein Antragsformular vollständig ausgefüllt mit einem aktuellen Passbild (nicht älter als10 Jahre) einzureichen. Vom Vorgesetzten oder einem Bevollmächtigten des Arbeitgebers ist auf dem Antragsformular zu bestätigen, dass Nachweise über zufriedenstellende Sehfähigkeit und fortgesetzte berufliche Tätigkeit vorliegen.

Wichtig:

Die Unterlagen für die Erneuerung sind innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung einzureichen.


Die Rezertifizierung

Nach Ablauf von 10 Jahren, vom Prüfungsdatum an gerechnet, ist zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikates eine Rezertifizierung erforderlich. Dafür ist innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung ein Rezertifizierungsantrag einzureichen und eine Rezertifizierungsprüfung erfolgreich abzulegen.

Hierzu bietet die DGZfP entsprechende Rezertifizierungsveranstaltungen an.
In der Rezertifizierungsveranstaltung werden zu Beginn neueste Kenntnisse zu Verfahren und Regelwerken vermittelt, der Umgang mit den Protokollen für die Prüfung geübt und früher erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten aufgefrischt.
Im Anschluss wird im Rahmen der Veranstaltung die Rezertifizierungsprüfung abgelegt.
In Stufe 1 und 2 besteht diese aus einer vereinfachten praktischen Prüfung. Der Kandidat muss an typischen Prüfobjekten seine Fähigkeiten zur korrekten Anwendung des Prüfverfahrens beweisen.
In der Stufe 2 ist zusätzlich eine Prüfanweisung anzufertigen.
In der Stufe 3 ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Diese besteht aus einigen Fragen zur DIN EN 473 sowie mindestens 20 Fragen zum zertifizierten Prüfverfahren.

Die DPZ hat im Internet eine bequeme Lösung eingerichtet:
Der Kandidat wählt und reserviert seinen persönlichen Veranstaltungstermin und leitet damit im gleichen Schritt seine Rezertifizierung ein.


Wichtig:

Sollte keine Online-Anmeldung möglich sein, ist der Rezertifizierungsantrag innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung einzureichen.

   Anmeldung zu Rezertifizierungsveranstaltung

   Gebühren und Zahlungsbedingungen