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SB (S 5 R 10)

Kursus für die Tätigkeit nach § 15 StrISchV und § 6 RöV



SB

S  5
R  10

Dieser eintägige Kursus ist nur für die Strahlenschutzbeauftragten (SB) in der Werkstoffprüfung eingerichtet, die gleichzeitig auch als Strahlenschutzbeauftragte nach § 15 Strahlenschutzverordnung und nach § 6 Röntgenverordnung bestellt werden sollen. 

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Sonderkursus ist die Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung der Fachkundegruppe 3.1 und 3.2 (nicht länger als 5 Jahre zurückliegend) oder die unmittelbar vorherige Teilnahme am SP- oder SB-Kursus. Voraussetzung für die Teilnahme für SB nach RöV ist die Grundausbildung im StrlSch vor dem 1.7.2002.

 

Auszug aus dem aktuellen Kursusprogramm: Kursus SB K (S 5, R 10)

Ausbildungsinhalte

Rechtliche Vorschriften

  • § 5 - Genehmigungsverfahren nach StrlSchV
  • § 6 - Anzeigverfahren nach RöV
  • Strahlenschutzorganisationen, Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
  • Abgrenzungsvertrag
  • Strahlenschutzanweisung
  • Strahlenpass

Sonstige Lehrinhalte

  • Messung und Überwachung der Kontamination und Inkorporation

 

Teilnahmevoraussetzungen: Der Kursus wendet sich an Strahlenschutzbeauftrag­te in der Radiographie, ZfP-Personal, die mit diesem Aufgabengebiet betraut sind.
Kursusdauer: 1 Tag (8 h)
Unterrichtszeit: 8.30-17.00 Uhr, inkl. Pausen
Abschluss: Prüfung SB Q S5/R10

Kurse


KursusPrüfungOrt
SB K S5/R10­ SB Q S5/R10­
16.03.201216.03.2012DGZfP-AZ BerlinAuswählen
19.06.201219.06.2012DGZfP-AZ DortmundAuswählen
05.11.201205.11.2012DGZfP-AZ BerlinAuswählen