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Dieser eintägige Kursus ist nur für die Strahlenschutzbeauftragten (SB) in der Werkstoffprüfung eingerichtet, die gleichzeitig auch als Strahlenschutzbeauftragte nach § 15 Strahlenschutzverordnung und nach § 6 Röntgenverordnung bestellt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Sonderkursus ist die Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung der Fachkundegruppe 3.1 und 3.2 (nicht länger als 5 Jahre zurückliegend) oder die unmittelbar vorherige Teilnahme am SP- oder SB-Kursus. Voraussetzung für die Teilnahme für SB nach RöV ist die Grundausbildung im StrlSch vor dem 1.7.2002.
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Auszug aus dem aktuellen Kursusprogramm: Kursus SB K (S 5, R 10) |
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