Naturwissenschaftliche Grundlagen
- Natur und Eigenschaften ionisierender Strahlung
- Strahlenbiologische Grundlagen, Dosisbegriffe und Einheiten
- Dosis-Wirkung-Beziehungen, Grenzwerte
- Schutzmaßnahmen bei der technischen Radiographie einschließlich Strahlenschutzberechnungen
- Strahlenschutzeinrichtungen von Röntgen- und Gammageräten, Gerätetechnik
Rechtliche Vorschriften
- Atomgesetz, Gefahrgutgesetz, Eichgesetz
- Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
- Sonstige Vorschriften (Richtlinien, Empfehlungen und Normen)
- Behördliche Genehmigungen, Auflagen
- Vorschriften zum Transport (GGVSE, ADR)
Sonstige Lehrinhalte
- Tätigkeiten in fremden Anlagen (§ 15 StrISchV, § 6 RöV)
- Aufgaben und Pflichten der Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten
- Strahlenschutzmesstechnik
- Bauliche Maßnahmen
- Strahlenschutzberechnungen
- Verhalten bei Stör- und Unfällen
- Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe
- Beförderung radioaktiver Stoffe nach ADR
| Teilnahmevoraussetzungen: |
Der Kursus setzt ingenieurgemäße Kenntnisse und Erfahrungen voraus. Praktische Erfahrungen in der technischen Radiographie sind empfehlenswert. |
| Kursusdauer: |
5 Tage (40 h) |
| Unterrichtszeit: |
8.30-17.00 Uhr, inkl. Pausen |
| Abschluss: |
Prüfung SB Q |