Die DGZfP bietet, für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen, Kurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik an. Diese Kurse richten sich an zukünftige Strahlenschutzbeauftragte in der ZfP, der Sicherheitstechnik (Gepäckdurchleuchtung, Wareneingangskontrolle) und Materialanalyse (tragbare handgehaltene RFA, Vollschutzgeräte).
Kurse nur für Röntgeneinrichtungen
Kursuskürzel der DGZfP |
Beschreibung |
SB Rö |
Strahlenschutzbeauftragter
für den gesamten Betrieb in der ZfP (Gesamtleitung), nur für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
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SP Rö |
Strahlenschutzbeauftragter mit eingeschränktem Entscheidungsbereich
für den Betrieb vor Ort in der ZfP, nur für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
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SB Rö RG Z1 1) |
Strahlenschutzbeauftragter
für den Betrieb von tragbaren handgehaltenen Röntgenfluoreszenzanalysatoren (RFA), Voll-, Hoch- und Basisschutzgeräten sowie Störstrahlern (nicht gemäß Fachkundegruppe R 8)
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SP/B Rö |
Aktualisierungskursus
für die Aktualisierung der Fachkunde, Betrieb vor Ort (SP) und gesamten Betrieb (SB) in der ZfP, nur für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
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1 Dieser Kurs gilt auch für Röntgeneinrichtungen, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz- bzw. Basisschutzgeräten entsprechen.