Die DGZfP bietet für den Umgang mit Gammaarbeitsgeräten und Röntgeneinrichtungen kombinierte Kurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV bzw. RöV an. Die Kurse der DGZfP sind speziell auf die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung zugeschnitten und vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für zukünftige Strahlenschutzbeauftragte in der ZfP.
Kurse für radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen
(nach StrlSchV und RöV)
Kursuskürzel der DGZfP |
Beschreibung |
SB |
Strahlenschutzbeauftragter
für den gesamten Umgang in der ZfP (Gesamtleitung)
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SP |
Strahlenschutzbeauftragter mit eingeschränktem Entscheidungsbereich
für die Beaufsichtigung des Umgangs vor Ort in der ZfP
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SB FA |
Strahlenschutzbeauftragter für die Strahlenpassführung
für Arbeiten im Rahmen einer § 15 Genehmigung nach StrlSchV bzw. § 6 Anzeige nach RöV, d.h. Beschäftigung in fremden Anlagen
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SB A FA |
Aufbaukursus Strahlenpassführung
für Arbeiten im Rahmen einer § 15 Genehmigung nach StrlSchV bzw. § 6 Anzeige nach RöV, d.h. Beschäftigung in fremden Anlagen
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SP/B |
Aktualisierungskursus
für die Aktualisierung der Fachkunde, Einsatz vor Ort (SP) und gesamter Umgang (SB) in der ZfP
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