Die DGZfP bietet kombinierte Strahlenschutzkurse für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (z. B. Gammaarbeitsgeräte) und Röntgeneinrichtungen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV bzw. RöV an.
Informationen über die Gültigkeit der Fachkunde-Richtlinien Technik finden Sie hier.
Die Kurse der DGZfP sind speziell auf die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung zugeschnitten und vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für zukünftige Strahlenschutzbeauftragte in der ZfP.
Kurse für radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen
Kursuskürzel der DGZfP |
Beschreibung |
SB |
Strahlenschutzbeauftragter
für den gesamten Umgang/Betrieb in der ZfP (Gesamtleitung)
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SP |
Strahlenschutzbeauftragter mit eingeschränktem Entscheidungsbereich
für den Umgang/Betrieb vor Ort in der ZfP
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SB FA |
Strahlenschutzbeauftragter für die Strahlenpassführung
bei Arbeiten im Rahmen einer § 25 Genehmigung nach StrlSchV d. h. Beschäftigung in fremden Anlagen, bei Anzeige nach § 26 StrlSchV d. h. Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen, bei Anzeige in Bezug auf Abschnitt 8 StrlSchV d. h. anzeigebedürftige externe Tätigkeiten
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SB A FA |
Aufbaukursus Strahlenpassführung
bei Arbeiten im Rahmen einer § 25 Genehmigung nach StrlSchV d. h. Beschäftigung in fremden Anlagen, bei Anzeige nach § 26 StrlSchV d. h. Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen, bei Anzeige in Bezug auf Abschnitt 8 StrlSchV d. h. anzeigebedürftige externe Tätigkeiten
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SP/B |
Aktualisierungskursus
für die Aktualisierung der Fachkunde Umgang/Betrieb vor Ort (SP) und Gesamtleitung (SB) in der ZfP
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