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SBV Grundkursus

Strahlenschutz für Behördenvertreter



SBV

Grundkursus

Grundkursus

Dieser dreitägige Kursus vermittelt Bediensteten der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes nach StrlSchV und RöV. Der Kursus wurde in Zusammenarbeit mit dem Mi­nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Landesanstalt für Ar­beitsschutz entwickelt.

Die Kursusinhalte wurden speziell auf die Belange von Bediensteten der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden abgestimmt und weichen insofern von den üblichen Kursen nach den entsprechenden Fachkunde-Richtlinien ab.

Auszug aus dem aktuellen Kursusprogramm: SBV Grundkursus

Ausbildungsinhalte

Naturwissenschaftliche Grundlagen

  • Arten und Eigenschaften ionisierender Strahlung (a-, ß-, γ- und Röntgenstrahlen)
  • Schwächung von a-, ß-, γ- und Röntgenstrahlen
  • Strahlenbiologische Grundlagen
  • Dosisbegriffe und Dosiseinheiten
  • Strahlenschutz-Grenzwerte und Strahlenrisiko
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen
  • Empfehlungen zur Dekontamination

Rechtliche Vorschriften

  • Internationale und nationale Empfehlungen
  • AtG
  • StrISchV und RöV
  • Sonstige Vorschriften (Richtlinien, Empfehlungen und Normen)
  • Vorschriften zur Beförderung radioaktiver Stoffe (GGVSE, ADR)
  • Verpackung und Versendung sonstiger radioaktiver Stoffe

Sonstige Lehrinhalte

  • Beseitigung radioaktiver Abfälle
  • Handhabung von Strahlenmess- und Warngeräten
  • Einfache Berechnungen zum Strahlenschutz

 

Teilnahmevoraussetzungen: Der Kursus ist für Behördenvertreter eingerichtet, die Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Strahlen­schutzes erlangen wollen.
Kursusdauer: 3 Tage; 1. u. 2. Tag 10:00 -18:00, 3. Tag 10:00 - 16:00 incl. Pausen
Unterrichtszeit: 10.00 -18.00 bzw. 16 Uhr, incl. Pausen
Abschluss: Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Kursusgebühr: € 600,- einschl. Kursusunterlagen
Kursustermine: nach Bedarf

 

Orte:

  • DGZfP-AZ Berlin
  • DGZfP-AZ Dortmund
  • DGZfP-AZ Hamburg/Helling
  • auch in den Behörden der Bundesländer

 

Hinweis: Bei größerer Teilnehmerzahl aus einer Einrichtung sind Sonderkonditionen möglich. Die DGZfP ist bereit, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die gesamte Organisation (Hotelauswahl, Einladungen, Reisekostenabrechnung usw.) für ein Bundesland zu übernehmen.