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Einleitung

Nach der Novellierung des Strahlenschutzrechts ist nun neben dem Erwerb der Fachkunde auch eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde spätestens nach 5 Jahren für alle Strahlenschutzbeauftragten und Strahlenschutzverantwortlichen, die keinen Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben, erforderlich.

Nach Röntgenverordnung Nach Strahlenschutzverordnung
Erwerb der Fachkunde Aktualisierung Erwerb der Fachkunde Aktualisierung
ab 01.07.2002 alle 5 Jahre ab 01.08.2001 alle 5 Jahre

Die Nichteinhaltung dieser Fristen bedeutet den Verlust der Fachkunde.