Nach der Novellierung des Strahlenschutzrechts ist nun neben dem Erwerb der Fachkunde auch eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde spätestens nach 5 Jahren für alle Strahlenschutzbeauftragten und Strahlenschutzverantwortlichen, die keinen Strahlenschutzbeauftragten bestellt haben, erforderlich.
| Nach Röntgenverordnung |
Nach Strahlenschutzverordnung |
| Erwerb der Fachkunde |
Aktualisierung |
Erwerb der Fachkunde |
Aktualisierung |
| ab 01.07.2002 |
alle 5 Jahre |
ab 01.08.2001 |
alle 5 Jahre |
Die Nichteinhaltung dieser Fristen bedeutet den Verlust der Fachkunde.