Der Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine herausragende und innovative Leistung zur Entwicklung der Zerstörungsfreien Prüfung verliehen. Dies kann sein:
- eine Promotion oder eine über die Promotion hinausgehende wissenschaftliche Leistung (Habilitation),
- eine durch wissenschaftliche Veröffentlichungen dokumentierte Leistung mit innovativen Impulsen für die Verfahren der ZfP.
Zugelassen sind Arbeiten aus allen Bereichen der Zerstörungsfreien Prüfung sowie aus natur- und
ingenieurswissenschaftlichen Disziplinen, die einen wesentlichen Beitrag in diesem Sinne leisten.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Wir rufen die Freunde und Mitglieder der DGZfP auf, Vorschläge für die Verleihung des Preises einzureichen.
Eigene Bewerbungen sind ausdrücklich zugelassen.
Die Entscheidung über die Verleihung des Wissenschaftspreises der DGZfP trifft ein Kuratorium bestehend
aus Vorstand und Mitgliedern des Beirates der DGZfP.
Dazu sind dem Vorschlag die Veröffentlichung, in der die preiswürdige Arbeit dargestellt wird, eine fachliche
Begründung mit deutlichen Hinweisen auf die Besonderheiten der auszuzeichnenden Leistung sowie ein
kurzer Lebenslauf der/des Vorgeschlagenen beizufügen.
Die eingereichten Unterlagen werden vom Preiskomitee vertraulich behandelt.
Dr. Anton Erhard, Vorsitzender der DGZfP