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Nachwuchspreis der DGZfP

Um Leistungen junger Menschen für die Zerstörungsfreie Prüfung zu würdigen, vergibt die Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung ihren Nachwuchspreis.

Mit dem Preis werden Studierende und Wissenschaftler an Hochschulen, nicht älter als 35 Jahre, ausgezeichnet, die ein Thema von weitreichender Bedeutung für die Zerstörungsfreie Prüfung selbständig und fundiert bearbeitet haben. Dabei hat die Erweiterung des wissenschaftlichen Fundamentes der Zerstörungsfreien Prüfung dieselbe Bedeutung wie die unmittelbare praktische Relevanz. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.

Wir rufen die Freunde und Mitglieder der DGZfP auf, Vorschläge für die Verleihung des Preises einzureichen. Eigene Bewerbungen sind ausdrücklich zugelassen.

Die Entscheidung über die Verleihung des Nachwuchspreises der DGZfP trifft der Vorstand der DGZfP auf Vorschlag eines Kuratoriums, das sich aus Mitgliedern des Fachausschusses Hochschullehrer der DGZfP zusammensetzt.

Dazu sind dem Vorschlag eine Kopie der preiswürdigen Arbeit und eine fachliche Begründung mit deutlichen Hinweisen auf die Besonderheiten der auszuzeichnenden Leistungen sowie ein kurzer Lebenslauf des Vorgeschlagenen beizufügen.

Der Vorsitzende
Jörg Völker
 

 

 Bitte senden Sie Ihre Vorschläge mit den Unterlagen bis zum 30. November 2009.

 

Die Ausschreibung des Nachwuchspreises der DGZfP, die Auswahl der Preisträger und die Vergabe des Preises richten sich nach den folgenden Festlegungen:

  1. Name des Preises
    Der Preis wird »Nachwuchspreis der DGZfP« in Verbindung mit der Jahreszahl genannt.
  2. Inhalt des Preises
    Der Preis besteht aus einer Urkunde, in der die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit oder Leistung genannt wird und aus einem Geldbetrag in Höhe von 3.000 Euro. Eine Teilung der Auszeichnung auf zwei eingereichte Bewerbungen ist möglich.
  3. Preisträger
    Mit dem Preis werden Studierende und Wissenschaftler an Hochschulen, nicht älter als 35 Jahre, ausgezeichnet, die ein Thema von weitreichender Bedeutung für die Zerstörungsfreie Prüfung selbständig und fundiert bearbeitet haben. Dabei hat die Erweiterung des wissenschaftlichen Fundamentes der Zerstörungsfreien Prüfung dieselbe Bedeutung wie die unmittelbare praktische Relevanz.
  4. Habilitationsschriften sollten bei der Preisverleihung ausgeklammert werden.
  5. Auswahl der Preisträger
    Über die Preisverleihung entscheidet der Vorstand der DGZfP auf Vorschlag eines Kuratoriums, das sich aus Mitgliedern des Fachausschusses Hochschullehrer der DGZfP zusammensetzt. Die Entscheidung ist endgültig. 
  6. Verleih-Zeitraum
    Der Preis kann alljährlich verliehen werden. 
  7. Preisverleihung
    Die Preisverleihung erfolgt öffentlich in feierlicher Form anlässlich der DGZfP-Jahrestagung. Es ist vorgesehen, dass der Preisträger im Rahmen dieser Tagung über die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit oder Leistung vorträgt. 
  8. Bekanntmachung
    Die Preisverleihung wird unter Angabe der mit dem Preis ausgezeichneten Arbeit oder Leistung in der Zeitschrift MP Materials Testing und in der ZfP-Zeitung veröffentlicht. Gleichzeitig werden die Fachzeitschriften des In- und Auslandes benachrichtigt.