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Qualifizierungsstufen
Die DIN EN ISO 9712 definiert drei Qualifizierungsstufen:
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Stufe 1 (DIN EN ISO 9712/6.1)
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen.
Sie muss fähig sein:
- Geräte einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen,
- Prüfergebnisse zu protokollieren und auf der Grundlage vorgegebener Bewertungskriterien zu bewerten,
- über die Ergebnisse zu berichten.
Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
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Stufe 2 (DIN EN ISO 9712/6.2)
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:
- die Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen,
- die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens, für die die Stufe-2-Person qualifiziert ist, abzugrenzen,
- ZfP-Normen und Spezifikationen zu verstehen und in Prüfanweisungen zu überführen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sind,
- Geräte einzusetzen und einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen und zu überwachen,
- Prüfergebnisse auszulegen und nach anzuwendenden Normen, anderen Regelwerken oder Spezifikationen zu bewerten,
- schriftliche Prüfanweisungen zu erstellen,
- alle Tätigkeiten der Stufe 1 durchzuführen und zu überwachen,
- Personal unterhalb der Stufe 2 am Arbeitsplatz einzuarbeiten bzw. anzuleiten,
- Prüfergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zusammenzustellen und zu dokumentieren.
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Stufe 3 (DIN EN ISO 9712/6.3)
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Unter den verschiedenen Aufgaben, die ihr zugewiesen sind, muss eine in Stufe 3 zertifizierte Person kompetent sein:
- die volle Verantwortung für die Prüfeinrichtung und das Personal zu übernehmen,
- Techniken ein- und umzusetzen,
- Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen,
- speziell zu verwendende Prüfverfahren, Techniken und Verfahrensbeschreibungen festzulegen.
Sie muss verfügen über:
- die Fähigkeit, Prüfergebnisse nach gültigen Regeln, Normen und Spezifikationen auszulegen und zu bewerten,
- eine ausreichende praktische Erfahrung mit anzuwendenden Werkstoffen, Herstellungs- und Produkttechnologien, um Prüfverfahren auszusuchen und Techniken zu entwickeln und um bei der Aufstellung von Beurteilungskriterien mitzuwirken, wo keine verfügbar sind,
- eine allgemeine Vertrautheit mit anderen ZfP-Verfahren,
- die Fähigkeit, Personal unterhalb der Stufe 3 zu führen.
Teilnahmevoraussetzungen für Kurse der DGZfP
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Welche Kenntnisse werden von den Teilnehmern erwartet?
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten
- Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP mit Stufe-2-Verantwortung in mehreren Verfahren wird als gleichwertig angesehen.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung?
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung genügen.
- Wird die Qualifizierungsprüfung nach der Teilnahme an einer Schulung der DGZfP Ausbildung absolviert, so übernimmt diese die Nachweisführung gegenüber der DPZ, sofern der Teilnehmer regelmäßig anwesend war.
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Welche Besonderheiten gibt es bei der Stufe-2-Schulung?
- Für die Teilnahme an einer Stufe-2- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 erforderlich.
- Diese Schulung muss den Anforderungen der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle hinsichtlich Inhalt, Umfang, Organisation und Nachweisführung entsprechen.
- Wurde die Schulung bei der DGZfP absolviert, ist in der Regel bei der Anmeldung kein gesonderter Nachweis erforderlich, da die entsprechenden Aufzeichnungen in unserer Verwaltung vorliegen.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 2 erfolgen?
Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 % reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 % der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
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Wie kann der Direktzugang zur Stufe 3 erfolgen?
Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2 (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen. Teilnehmer ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
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Welche organisatorsichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Der Teilnehmer wurde schriftlich angemeldet.
- Die Anmeldung wurde von der DGZfP Ausbildung bestätigt.
- Die Gebühren wurden bezahlt.
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Welche Kleidung wird für die Teilnahme an der Schulung empfohlen?
Da all unsere Schulungen zu etwa 50 % aus praktischen Übungen bestehen, empfehlen wir strapazierfähige Bekleidung und zusätzlich einen Arbeitskittel, um Verschmutzungen der Kleidung zu vermeiden. Grundsätzlich sind Sicherheitsschuhe mitzubringen.
Zeugnis und Zertifikat
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Was wird für die Zertifizierung benötigt?
Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 ist ein förmlicher Antrag bei der DPZ einzureichen. Ein entsprechendes Formular kann als editierbares PDF aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Zertifizierungsgebühren sind in der Regel bereits in den Prüfungsgebühren enthalten und müssen nicht gesondert entrichtet werden.
Der Weg zum Zertifikat
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Wie hoch sind Gebühren für die Zertifizierung?
Die Zertifizierungsgebühren für Erstzertifikate sind bereits in den DGZfP-Prüfungsgebühren enthalten.
Zertifizierungsgebühren
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Wo gibt es den "Antrag auf Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712"?
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
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Was ist ein Zertifikat?
Das Zertifikat nach DIN EN ISO 9712 weist aus, dass zur zertifizierten Person ein angemessenes Vertrauen besteht, bestimmte ZfP-Tätigkeiten fachgerecht durchzuführen. An dieses Vertrauen sind konkrete Bedingungen geknüpft, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
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Was ist ein Zeugnis/Prüfungsnachweis?
Im Prüfungszeugnis wird dem Teilnehmer das Bestehen der Qualifizierungsprüfung bestätigt. Es ist kein Zertifikat.
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Wann erhält der Auftraggeber das Zeugnis?
Nach Überprüfung der Prüfungsergebnisse durch die DGZfP Personalzertifizierung werden die Zeugnisse und Teilnahmebestätigungen erstellt. Die anschließende Versendung an den Auftraggeber ist mit der Bedingung verknüpft, dass die Gebühren vollständig entrichtet worden sind.
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Ich habe mein Zeugnis/Prüfungsnachweis verlegt. Wo kann ich eine Zweitausfertigung bestellen?
Änderungen von Zeugnissen/Prüfungsnachweisen sind in der Regel kostenpflichtig, sofern der Grund der Änderung nicht bei der DGZfP liegt; Zweitausfertigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Änderungen und Zweitausfertigungen müssen formlos schriftlich bei der DPZ beantragt und die fehlerhaft ausgestellten Zeugnisse/Prüfungsnachweise vollständig (Zeugnis/ Prüfungsnachweis sowie Zweitschrift) an die DPZ zurückgesandt werden.
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Ist es möglich eine Zertifizierung auf Grundlage von Zertifikaten anderer Zertifizierungsstellen zu beantragen?
Die „Übernahme“ von Zertifikaten, also der Übergang von einem Zertifizierungssystem in das System einer anderen Zertifizierungsstelle ohne erneute Qualifizierungsprüfung, ist im Europäischen Regelwerk nicht vorgesehen, denn es sollen durch die Akkreditierung Doppelzertifizierungen vermieden werden, so dass nur ein Zertifikat ausgestellt wird. Die DIN EN ISO/IEC 17024:2012 hat sich in verschiedenen wichtigen Punkten geändert. Diese folgen alle einem Prinzip: Die Kontrolle über den gesamten Zertifizierungsprozess (inklusive Prüfung!) muss bei der Zertifizierungsstelle liegen. Dies bedeutet, dass eine Zertifizierungsstelle nur auf der Grundlage einer im eigenen System durchgeführten Prüfung zertifizieren darf. Ein Wechsel der Zertifizierungsstelle erfordert daher immer eine Prüfung. Dieser ist somit nur nach erfolgreicher Rezertifizierungsprüfung in der gleichen Stufe oder im Rahmen eines Aufstiegs in die nächst höhere Stufe nach erfolgreicher Qualifizierungsprüfung möglich. In beiden Fällen wird die notwendige Prüfung wie gefordert im System der neuen Zertifizierungsstelle abgelegt. Die neue Zertifizierungsstelle erkennt bei der Zulassung die bestehenden akkreditierten Zertifikate als gleichwertig an.
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Ansprechpartner
Wenn Sie weitere zu unseren Schulungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsabteilung: Nr. 030 67807-130; E-Mail: ausbildung@dgzfp.de
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