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Werkstoffprüfer

Fördermöglichkeiten

Eine Förderung des Ausbildungsbetriebes über die entsprechenden Versorgungsämter ist grundsätzlich möglich und wird auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Stellungnahme durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) auch gewährt.


Der Förderungsbetrag ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Berlin lautet der Betrag € 5.000,00 je Ausbildungsplatz und für Nordrhein-Westfalen € 4.500,00 je Ausbildungsplatz.


Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages im betrieblichen Verbund am Standort
  • Kooperationsvertrag mit den am Verbund beteiligten Unternehmen (Siemens/DGZfP)
  • der überwiegende Teil der Ausbildung muss im Ausbildungsbetrieb stattfinden; hierzu zählen auch die Berufsschulzeiten bei Siemens in Berlin sowie die Fachausbildungszeiten, z. B. DGZfP-Ausbildung in Dortmund
  • der Antrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen  


Weiteres können Sie den Richtlinien unter Downloads entnehmen.