Eine Förderung des Ausbildungsbetriebes über die entsprechenden Versorgungsämter ist grundsätzlich möglich und wird auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Stellungnahme durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) auch gewährt.
Der Förderungsbetrag ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Berlin lautet der Betrag € 5.000,00 je Ausbildungsplatz und für Nordrhein-Westfalen € 4.500,00 je Ausbildungsplatz.
Wichtige Voraussetzungen sind:
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages im betrieblichen Verbund am Standort
- Kooperationsvertrag mit den am Verbund beteiligten Unternehmen (Siemens/DGZfP)
- der überwiegende Teil der Ausbildung muss im Ausbildungsbetrieb stattfinden; hierzu zählen auch die Berufsschulzeiten bei Siemens in Berlin sowie die Fachausbildungszeiten, z. B. DGZfP-Ausbildung in Dortmund
- der Antrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen
Weiteres können Sie den Richtlinien unter Downloads entnehmen.