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Werkstoffprüfer

Wichtige Information!

Die Übergangsvorschriften der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (zuletzt geändert am 14.05.2008), treten am 31. Juli 2009 außer Kraft.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse müssen ab dem 01. August 2009 nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis nachgewiesen werden. Die AEVO gilt u. a. auch für Ausbilder in Gewerbebetrieben.
Jeder Betrieb der einen Werkstoffprüfer ausbilden will muss entweder

  1. einen Meister
  2. einen bereits - auch ohne Ausbildung - akzeptierten Mitarbeiter (sozusagen Bestandsschutz)

als Ausbilder benennen oder

  1. einen Mitarbeiter durch die IHK zum Ausbilder schulen lassen.

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