Die
Ultraschallprüfung zählt in der Gruppe der
zerstörungsfreien Prüfung zu den Volumenverfahren.
Sie dient dazu, Inhomogenitäten und Fehler aller Art im gesamten Querschnitt aber auch auf den Oberflächen von Prüfgegenständen aus schallleitfähigen Werkstoffen aufzufinden.
Das Verfahren beruht auf der Wechselwirkung zwischen einem in den Prüfgegenstand eingebrachten Ultraschallimpuls und dessen Reflexion, Abschattung, Brechung oder Schwächung beim Auftreffen auf Grenzflächen, Fehler bzw. die Oberfläche eines anderen Werkstoffes. Diese Beeinflussung kann in Impuls-Echo-Technik, Durchschallungstechnik oder Resonanztechnik gemessen werden und dient dem Nachweis von Fehlern sowie der Bestimmung von Lage, Form und Größe. Laufzeitmessungen ermöglichen auch die Messung von Wanddicken und Werkstoffkennwerten.