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Termine

         

Vorsitzende

VorsitzendeDipl.-Biochem. Barbara Sölter
DGZfP
Deutsche Gesellschaft für
Zerstörungsfreie Prüfung e.V.
Max-Planck-Straße 6
12489 Berlin
Tel: (030) 67807-171
Fax: (030) 67807-179
 so@dgzfp.de
StellvertreterDipl.-Ing. Hans-Joachim Malitte
Preysingstr. 31
12249 Berlin
Tel: (030) 775 27 95
 hans-joachim.malitte@t-online.de
StellvertreterDipl.-Ing. Thorsten Schmidbauer
IT-Service Leipzig GmbH
Niederlassung Haan
Bergische Str. 16
42781 Haan
Tel: (02129) 377595
Fax: (02129) 378794
 tschmidbauer@gammamat.com

Termine

Datum Ausschuss Ort
29.11.2012 FA Strahlenschutz und Transport (FAST), Sitzung Röntgenmuseum Remscheid

Reaktorunfall in Fukushima

Aktivitäten 2011

Sitzung Nr.

Datum

Firma/Ort

∑ Teilnehmer

28

14.09.2011

DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund

27

 

Auf der 28. Sitzung des FA ST am 14.09.2911 im DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund wurden Barbara Sölter als Vorsitzende und Hans-Joachim Malitte sowie Thorsten Schmidbauer als Stellvertreter einstimmig wiedergewählt.

 

Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV

Die Überarbeitung der Ausbildungs-Richtlinie Technik für Strahlenschutzbeauftragte nach RöV wurde 2011 durch den Länderausschuss RöV abgeschlossen. Eine neue Fassung dieser Fachkunde-Richtlinie wurde mit Datum vom 21.11.2011 durch das Bundesministerium für Umwelt veröffentlicht. Der FA ST konnte über eine Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Ausbildung des Fachverbandes Strahlenschutz auf die Inhalte der Fachkunde-Richtlinie Einfluss nehmen.

Kurse, die nach alter Fachkunde-Richtlinie Technik RöV anerkannt sind, dürfen noch bis Ende 2012 von den Kursusstätten angeboten werden. Ab 2013 sind neue Anerkennungen in den Bundesländern bindend und damit neue Bezeichnungen einiger Fachkundegruppen und Module notwendig.

 

Muster-Genehmigungen für die technische Anwendung nach RöV

Mitglieder des FA ST wurden am 17.03.2011 von Vertretern der Arbeitsgruppe des Länderausschusses RöV unter Federführung von Frau Dr. Lange in das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz nach Hannover zu einer Diskussion und Abstimmung der Mustergenehmigungen nach §3 der RöV (ortsveränderlicher Umgang Rö zu Grobstrukturanalyse, Rö-Blitzgeräten und tragbaren handgehaltenen RFA) eingeladen. In dieser Runde wurde versucht, einen Konsens zu allen Punkten der Stellungnahme des FA ST an das BMU zu erwirken.

Das Ministerium in NRW ließ im Juli an die NRW-Genehmigungsbehörden die Empfehlung herausgeben, dass bei Antragstellung auf Neu-Genehmigungen dieser genannten Techniken bereits die Muster-Genehmigungen anzuwenden sind.

 

ADR 2011

Über die anstehenden Änderungen in der Klasse 7 wurde in der ZfP-Zeitung (Ausgabe Nr. 124, April 2011) sowie über einen Posterbeitrag auf der DGZfP-Jahrestagung in Bremen informiert; außerdem wurde ein Flyer verteilt.

Die neuen schriftlichen Weisungen wurden auf das Internet-Portal der DGZfP eingestellt.

 

Safety und Security von Strahlenquellen in der ZfP

Der Schutz von radioaktiven Stoffen in der ZfP vor dem unbefugten Zugriff Dritter (Terrorismus) beim ortsveränderlichen Umgang wurde in einer Sitzung am 14.09.2011 beim BMU diskutiert. Inhalt der Sitzung war das Erfassen des Ist-Zustandes zur Sicherung von Strahlenquellen in der ZfP für den ortsfesten Betrieb, während der Beförderung und des ortsveränderlichen Betriebes.

Eine Sammlung der wichtigsten Punkte gemäß der IAEA Leitlinie, Publ. 11, wurde durch die neu gegründete FA ST-Arbeitsgruppe Security zusammengestellt. Noch nicht vorhandene Informationen z.B. Wortlaut der Auflagen der Genehmigungen zur Sicherung von Strahlenquellen wurden als Aufgaben verteilt.

Die internationalen Anforderungen, die mit den Auflagen der deutschen Genehmigungen nicht abgedeckt werden, wurden von der Arbeitsgruppe formuliert und somit die Lücke geschlossen.

Die Übersicht über die verschiedenen Zuordnungskriterien aus StrlSchV und IAEA-Reihe Nuklear Sicherung Nr. 11 war die Arbeitsgrundlage für die FA ST-AG Security. Die Ergebnisse der AG wurden Frau Dr. Sefzig, BMU, Anfang November übersandt.


Dosisleistungen an tragbaren handgehaltenen Röntgen Fluoreszenz Analysegeräten (RFA)

Die von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln (BG ETEM) und der Bezirksregierung Köln, Dezernat 55, erstellten Ergebnisse der Dosisleistungs-Messwerte wurden veröffentlicht (siehe ZfP-Zeitung, Ausgabe Nr. 124, April 2011).


15. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes

Am 15.09.2011 fand das 15. Seminar mit 88 Teilnehmern in Dortmund statt, das von den Vorsitzenden der Fachausschüsse Durchstrahlungsprüfung und Strahlenschutz moderiert wurde. Ein inhaltlicher Überblick zu den Vortragsthemen wird in der ZfP-Zeitung veröffentlicht.

Internationale Aktivitäten

ISEMIR-Fragebogenaktion

Ein „Draft“ über die Auswertung der ISEMIR-Fragebogen wurde veröffentlicht. Es hatten sich 150 NDT-Firmen aus 31 Ländern und 60 nationale Strahlenschutzbehörden an der Umfrage beteiligt. Die Auswertung spiegelte einen durchaus positiven Eindruck des Strahlenschutzes vom Monitoring bis zur Ausbildung in der Radiographie wider. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf von Seiten dieser internationalen Arbeitsgruppe.

Basic Safety Standard der IAEA

Der “Basic Safety Standard” wurde im November als Interimsversion bei der IAEA auf die homepage gestellt (The revised BSS are published as General Safety Requirements Part 3 (Interim) in the IAEA Safety Standards Series in an Interim Edition). Der jetzt vorliegende Text wird sicher als Grundlage für Bezugnahmen bei der beginnenden Neugestaltung der Euratom-Grundnormen dienen, soweit dort eine Harmonisierung mit der IAEA-Strahlenschutzausgestaltung angestrebt wird.

EU-Grundnorm

Seit 03.10.2011 liegt ein Vorschlag für die Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung vor. Es handelt sich um die Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Der FA ST wird seine Stellungnahme an die entsprechenden deutschen Ansprechpartner weiterreichen.


Zusammenarbeit mit anderen Gremien/Verbänden

Enge Zusammenarbeit besteht mit dem Arbeitskreis Ausbildung, Beförderung und Recht des Fachverbandes Strahlenschutz sowie mit dem Qualitätsverbund Strahlenschutzkursusstätten. Stellungnahmen zu rechtlichen Änderungen werden über diese Arbeitskreise und die Länderausschussvertreter an die entsprechenden nationalen und internationalen Stellen weitergereicht.

Stellungnahmen zu laufenden Normungsvorhaben wie  DIN 54115 Teil 7, DIN 25422, DIN 25430, DIN 25407-3 und DIN 25440 wurden über die NMP-Gremien eingebracht.

Außerdem ist die Mitarbeit im Normungsgremium DIN NA 062-07-62AA Strahlenschutzeinrichtungen durch Vertreter des FA ST sichergestellt.